Hallo,
entschuldigt die dumme Frage, aber ich habe wegen der frage nen alten MB der Reno als Vorlage genommen und da verwirrt mich etwas.
Und zwar zahlt unser Mandant nach einem Staatsanwaltschaftlichen Verfahren die RA-Gebühren nicht.
Nu erstelle ich einen MB und trage unter Katalog-Nr. 24 die angefallenen Gebühren ein. Dann kann ich aber unter Nebenkosten nicht noch einmal vorgerichtliche Gebühren nehmen, oder. Denn die sind ja schon in der Hauptforderung mit drin. Hat aber die Reno damals gemacht.
Sehe ich da was falsch?
Danke
MB gegen eigenen Mandant wegen RA-Gebühren
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in der Konstellation sehe ich keine "vorgerichtliche" Gebühr - ihr habt ja das Verfahren abgerechnet, sicher auch gemahnt und jetzt soll der MB kommen, richtig? Da kommen jetzt nur noch die Gebühren fürs Mahnverfahren dazu (macht aber das Gericht).
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Wenn ein Rechtsanwalt eigene Gebühren gegen einen Mandanten durchsetzt, dann kommen insoweit weder vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten noch Mahnkosten zu dem eigentlichen Rechnungsbetrag hinzu.
Zuletzt geändert von Anahid am 20.06.2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Na dacht ich mir doch, danke sehr ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Was für vorgerichtliche Gebühren sollen das sein?
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Das Einfordern der Gebühren zählt aber noch zur Angelegenheit.Maggy26 hat geschrieben:Also, wir machen ein vorgerichtliches Mahnschreiben und für dieses Mahnschreiben fallen schon vorgerichtliche Gebühren an, die wir als Nebenforderung im MB geltend machen.
LG, Maggy26
http://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/ ... che-f60681
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Das ist komplett falsch. Siehe auch Beitrag Tigerle.
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Gestern: schon vorbei.
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Zitat aus § 91 (2) letzter Satz ZPO: > In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte.<
Sagt das nicht aus, dass man die Gebühren verlangen kann?
Sagt das nicht aus, dass man die Gebühren verlangen kann?