Forderungsanmeldung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
Sandra86
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 20.09.2005, 15:28

#1

18.04.2006, 09:11

Ich mache gerade eine Forderungsanmeldung und komme nicht so recht mit den Zinsen klar.

Hier geht um um zwei Firmen.. das heißt ich rechne hier mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz?

aber irgendwie bekomme ich das nicht ´hin... ich weißnicht recht wie ich die ausrechne.. kann mir da jemand mal ein Beispiel geben?
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

18.04.2006, 09:24

Hallo Sandra,

ich würde auch die 8 % über Basiszins nehmen. Hast Du die Zahlen, dann können wir direkt richtig rechnen ;-)
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Sandra86
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 20.09.2005, 15:28

#4

18.04.2006, 10:08

Oh das ging ja schnell dankeschön ihr lieben.

mh, eine Frage habe ich da noch. Diese Gesamtforderung ergibt sich aus verschiedenen nachfolgenden Rechnungen.. ab wann ist der denn nu in Verzug geraten. 30 Tage nach der letzten Rechnung?

Ohje,...

danke für den Link :)
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#5

18.04.2006, 10:10

Ich mach meine Zinsen immer ab dem 3. Tag nach der 1. Mahnung, d. h. wenn der Mandant am 02.03.2006 ne Mahnung an den Gegner geschickt hat, dann berechne ich Verzugszinsen seit dem 05.03.2006 (weil i davon ausgehe, dass er die Mahnung da gekriegt hat) ob das allerdings so stimmt, kann i net sagen.
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
evelyn m.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 348
Registriert: 04.04.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

18.04.2006, 10:40

i.d.r. gibt es für jede rechnung ein extra fälligkeitsdatum. welches, kann pauschal nicht beantwortet werden. dazu sind mehr angaben notwendig (kaufleute? ggf. sonstige vereinbarungen? vermerke auf rechnung?)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#7

18.04.2006, 12:20

Also ich nehme Zinsen ab Fälligkeitsdatum! Kann kommen was will! Sollte (aus welchem Grund auch immer) kein Fälligkeitsdatum auf der Rg angegeben sein (kommt aber fast nie vor), nehme ich die 30 Tage
Viele Grüße

ich
Bärchen

#8

19.04.2006, 16:56

Hallöchen!

Wir nehmen immer Verzug 30 Tage nach Rechnungsstellung + 2 Tage Postlaufzeit. Beispiel: Rechnung vom 10.02.2006, fällig ab 13.02.2006. Das geht dann bei den ganzen Rechnungen so.
Wenn ich eine Forderungsanmeldung habe und da sind mehrere Rechnungen bei, dann lege ich immer ein Forderungskonto zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei. In der Regel sind ja immer nur für zwei Hauptforderungen die Felder zum Ausfüllen da. Für die restlichen Hauptforderungen soll man ein Zusatzblatt nehmen. Nach Rücksprachen mit mehreren Insolvenzanwaltsbüros wurde mir immer bestätigt, dass diese es gerne haben, wenn man ein gut übersichtliches Forderungskonto beifügt (das ist für die auch einfacher). In dem Forderungskonto stehen die Zinsen ja auch schon drin. Welches Computerprogramm habt ihr denn? Wir haben RA-Micro (der rechnet alles von alleine aus) - nur empfehlenswert das Programm.

Gruß Nina
Antworten