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Bezeichnung e. K. im Mahnbescheid

Verfasst: 21.04.2016, 11:18
von mini-me
Hallo,

wir haben ein Autohaus xxx e. K. als Mandant und ich möchte jetzt einen MB beantragen. Wie genau ist da die Bezeichnung des Gläubigers? Ist da der Kaufmann gesetzlicher Vertreter? Ich schnalle es gerade nicht.

m-m

Re: Bezeichnung e. K. im Mahnbescheid

Verfasst: 21.04.2016, 11:27
von alraune
Gesetzlicher Vertreter der Firma XYZ e.K. ist der Inhaber. Der muss aber nicht unbedingt mit dem Firmennamen übereinstimmen. Also z.B. kann Inhaber der Firma Peter Müller e.K. auch ein Herr Paul Meier sein. Da musst Du ins Handelsregister gucken.