Anspruchsbegründung bzgl der Rechtsverfolgungskosten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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AzubineNRW
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#1

19.04.2016, 16:29

Hallo,

ich habe ein Problem:

- Vor Weihnachten haben wir einen Mahnbescheid beantragt. Streitsumme: 1.448,93 Euro. Vorher waren wir nicht mandatiert.

- Daraufhin zahlte der Gegner die Summe, legte aber bzgl. der weiteren Kosten Widerspruch ein.

- Wir haben den Anspruch dann begründet.

1. Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
2. Beantragt, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

- Gerade rief der Gegner an und tobte, dass wir ihn verklagt hätten. Er wolle nun seine Ruhe haben und wissen, was er zu zahlen habe.

Hmm Gute Frage, wie geht man vor?

Die Klage für erledigt erklären, nachdem der Gegner einem bestätigt hat, dass er die Verfahrenskosten erstattet und keinen eigenen Klageantrag stellt.

Aber wie hoch sind die Gesamtkosten?

- 35,50 Euro (Mahnbescheid)
- 73,00 Euro (Anspruchsbegründung) diese beiden Rechnungen habe ich vorliegen.

0,3 Gebühr für den Mahnbescheid 34,50 Euro
Telekom 6,90 Euro
1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG 149,50 Euro
Telekom 20,00 Euro
USt 40,07 Euro

Ergebnis 250,97 Euro

Hinzukommen 5,00 Euro Mahnkosten, was wir im MB Antrag angegeben haben.

Also 250,97 + 5 + 35,50 + 73. Aber wie hoch sind nun die Gerichtskosten und wie viel bekommen wir zurück. Keine Ahnung! :kopfkratz

Kann mir bitte jemand helfen? Danke!!!
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Laska
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#2

20.04.2016, 13:10

Hallo,

was wurde seitens des Gerichts angeordnet... schriftliches Verfahren? Es wird evtl. ein VU ergehen?

Warte doch erstmal die Entscheidung/das Urteil des Gerichts ab. ;)
Liebe Grüße

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AliceImWunderland
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#3

20.04.2016, 13:23

Lass sich vom Gegner nicht einschüchtern, sondern warte ab, wie das Gericht entscheidet. Ihr habt ja die Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, den Rechtsstreit bezüglich der Kosten weiterzuführen. Ich würde die Entscheidung des Gerichts abwarten und dann Kostenfestsetzung beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Alegría
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#4

20.04.2016, 13:36

Die Kosten kann man ihm ja mal mitteilen, aber zurücknehmen würde ich nur, wenn auch wirklich etwas bezahlt ist. Auf eine reine Zusicherung dass er bezahlt würde ich mich nicht verlassen.
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#5

20.04.2016, 14:03

Wir nehmen selbstverständlich nur zurück, wenn das Geld da ist.
Die Frage ist aber, kommt zu den 35,50 Euro und 73,00 Euro noch eine Gebühr in Höhe von 71,00 Euro hinzu?
Sonnenkind
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#6

20.04.2016, 14:29

Was meinst du eigentlich 0,3 Gebühr für Mahnbescheid?
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#7

20.04.2016, 14:51

Das war wohl in der Tat falsch:

1,0 MB Gebühr
0,3 Verfahrensgebühr

Oder 1,0 MB
+ 1,3 Verfahren
- 1,0 Anrechnung 3305
Sonnenkind
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#8

20.04.2016, 18:28

Die untere Variante ist die Richtige. Du bekommst 2 x Auslagenpauschale.
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