bei 2 MB´s, Gebühren für 1. MB geltend machen
Verfasst: 06.04.2016, 13:03
Hallo,
ich bräuchte mal wieder Hilfe!
Wir wurden in einer Mietangelegenheit damit beauftragt, die offenen Mieten mit einem Mahnbescheid geltend zu machen.
Der Mahnbescheid wurde nicht weiter verfolgt (bzw. es wurde kein VB beantragt) da unser Mandant mit dem Mieter einen Vergleich geschlossen hat.
(im Vergleich wurde auch vereinbart, dass der Schuldner die Rechtskosten für den bereits beantragten MB und der erarbeiteten Räumungsklage trägt)
An diesen Vergleich hielt sich der Schuldner nur teilweise, er zahlte nur einen Teil der Mieten.
Da weitere Mieten angefallen waren, über die sich im Vergleich auch geeinigt wurde und der Schuldner unsere Gebühren nicht ausgeglichen hat, musste von uns ein neuer MB mit den neuen Mieten beantragt werden. (diese waren im 1. MB noch nicht enthalten)
Im zweiten MB haben wir unter dem Punkt Auslagen die 32,00 € GK eingetragen (für den 1. MB) sowie die RA-Gebühr für den 1. MB.
Es folgte eine Monierungsantwort:
Von der Rechtspflegerin handschriftlich vermerkt wurde, dass die Gerichtskosten für den MB automatisch hinzugesetzt werden, bitte zurücknehmen.
Ich teilte der Rechtspflegerin den Sachverhalt nochmal schriftlich mit, denn es handelt sich hier nicht um die RA-Kosten und GK für diesen MB sondern für den vorherigen, so dass die GK nicht automatisch hinzugefügt werden.
Es folgte ein weiteres Schreiben der Rechtspflegerin mit der Mitteilung, dass als Nebenforderung nur Kosten des hiesigen Verfahrens geltend gemacht werden können. Eine Titulierung der geltend gemachten Gerichts- und Anwaltskosten aus einem anderen Verfahren ist als Nebenforderung nicht möglich. Es wird erneut um Rücknahme gebeten.
Wir haben versucht die Angelegenheit mit der Rechtspflegerin telefonisch zu besprechen, aber sie meinte nur, dass sie uns keine Rechtsberatung geben darf.
Und nun? Ich muss doch unsere Gebühren und die GK irgendwie geltend machen können? Kann hier jemand helfen? Was kann ich der Rechtspflegerin denn jetzt schreiben?
ich bräuchte mal wieder Hilfe!
Wir wurden in einer Mietangelegenheit damit beauftragt, die offenen Mieten mit einem Mahnbescheid geltend zu machen.
Der Mahnbescheid wurde nicht weiter verfolgt (bzw. es wurde kein VB beantragt) da unser Mandant mit dem Mieter einen Vergleich geschlossen hat.
(im Vergleich wurde auch vereinbart, dass der Schuldner die Rechtskosten für den bereits beantragten MB und der erarbeiteten Räumungsklage trägt)
An diesen Vergleich hielt sich der Schuldner nur teilweise, er zahlte nur einen Teil der Mieten.
Da weitere Mieten angefallen waren, über die sich im Vergleich auch geeinigt wurde und der Schuldner unsere Gebühren nicht ausgeglichen hat, musste von uns ein neuer MB mit den neuen Mieten beantragt werden. (diese waren im 1. MB noch nicht enthalten)
Im zweiten MB haben wir unter dem Punkt Auslagen die 32,00 € GK eingetragen (für den 1. MB) sowie die RA-Gebühr für den 1. MB.
Es folgte eine Monierungsantwort:
Von der Rechtspflegerin handschriftlich vermerkt wurde, dass die Gerichtskosten für den MB automatisch hinzugesetzt werden, bitte zurücknehmen.
Ich teilte der Rechtspflegerin den Sachverhalt nochmal schriftlich mit, denn es handelt sich hier nicht um die RA-Kosten und GK für diesen MB sondern für den vorherigen, so dass die GK nicht automatisch hinzugefügt werden.
Es folgte ein weiteres Schreiben der Rechtspflegerin mit der Mitteilung, dass als Nebenforderung nur Kosten des hiesigen Verfahrens geltend gemacht werden können. Eine Titulierung der geltend gemachten Gerichts- und Anwaltskosten aus einem anderen Verfahren ist als Nebenforderung nicht möglich. Es wird erneut um Rücknahme gebeten.
Wir haben versucht die Angelegenheit mit der Rechtspflegerin telefonisch zu besprechen, aber sie meinte nur, dass sie uns keine Rechtsberatung geben darf.
Und nun? Ich muss doch unsere Gebühren und die GK irgendwie geltend machen können? Kann hier jemand helfen? Was kann ich der Rechtspflegerin denn jetzt schreiben?