Teilzahlung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid
Verfasst: 29.03.2016, 11:03
Hallo,
kann mir jemand beantworten, wie am Besten weiter zu verfahren ist?
Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner Widerspruch gegen den gesamten Anspruch erhoben. Daraufhin hat er einen Teilbetrag bezahlt.
Die Sache wurde noch nicht an das Streitgericht abgegeben, da die zusätzlichen Gebühren noch nicht bezahlt wurden. Seit dem Widerspruch sind daher ca. 2 Monate vergangen.
Wenn wir jetzt die weiteren Gebühren zahlen wird die Sache an das Streitgericht abgegeben. Da die Abgabe aber nicht "alsbald" erfolgte, tritt Rechtshängigkeit erst mit Eingang der Akten bei Streitgericht ein. Würden wir die Sache daher im Rahmen der Anspruchsbegründung teilweise für erledigt erklären, läge dieses Ereignis vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit. Die Folge wäre dann ja, dass wir die Kosten zu tragen hätten.
Wie sollten wir weiter verfahren? Gegenüber dem Mahngericht teilweise erledigt erklären, sodass die Sache nur insoweit abgegeben wird?
Danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten:)
kann mir jemand beantworten, wie am Besten weiter zu verfahren ist?
Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner Widerspruch gegen den gesamten Anspruch erhoben. Daraufhin hat er einen Teilbetrag bezahlt.
Die Sache wurde noch nicht an das Streitgericht abgegeben, da die zusätzlichen Gebühren noch nicht bezahlt wurden. Seit dem Widerspruch sind daher ca. 2 Monate vergangen.
Wenn wir jetzt die weiteren Gebühren zahlen wird die Sache an das Streitgericht abgegeben. Da die Abgabe aber nicht "alsbald" erfolgte, tritt Rechtshängigkeit erst mit Eingang der Akten bei Streitgericht ein. Würden wir die Sache daher im Rahmen der Anspruchsbegründung teilweise für erledigt erklären, läge dieses Ereignis vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit. Die Folge wäre dann ja, dass wir die Kosten zu tragen hätten.
Wie sollten wir weiter verfahren? Gegenüber dem Mahngericht teilweise erledigt erklären, sodass die Sache nur insoweit abgegeben wird?
Danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten:)