Festsetzung 25,00 € § 4 Abs. 4 RDGEG

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Jule69
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#1

21.03.2016, 11:42

Hallo hat jemand von Euch Erfahrung mit der Festsetzung dieser Gebühr im Kostenfestsetzungsverfahren. Macht Ihr das selbst als Inkassounternehmen oder macht der RA der das streitige Verfahren betrieben hat mit?
Ich hab jetzt eine Verfügung vom Gericht bekommen, dass ich doch nachweise möge, dass die 25,00 € tatsächlich entstanden sind, ich könnte ja auch eine geringere Gebühr abrechnen (laut lach). Des Weiteren möchten sie eine Vollmacht von mir haben...ich vermute fast, dass lediglich der RA die Kosten für mich mit festsetzen lassen kann.
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Sonne0412
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#2

21.03.2016, 12:05

Wenn du in einem Inkassounternehmen tätig bist, ist es dem Gericht ja bekannt, sodass kein gesonderter Nachweis erforderlich sein dürfte.

Warum machst du als Inkassounternehmen dem KFA? Wäre es nicht einfacher, wenn der RA den KFA stellt, dann wäre es nur ein weiterer Satz unter der RA-Gebührenrechnung. Damit gab es bei uns noch nie Probleme/Rückfragen des Gerichts.
:katze1 Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur. :notier
Jule69
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#3

21.03.2016, 12:21

Ja das wäre einfacher, aber alle RAs vergessen das immer. Hauen gleich den KfA raus und ich steh dann da. Also ich hab jetzt die Verfügung bekommen 1. Vollmacht einreichen und 2. Nachweis dass keine geringere Gebühr entstanden ist
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