Mahbescheid Eintragung von Nebenforderungen

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Salvia
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#1

17.03.2016, 16:57

Hallo,

ich möchte einen Mahnbescheid für einen Mandanten machen. Außergerichtliche Kosten sind: 2300 104,00 €
7002 20,00 €
Ust. 7008 23,56 Zusammen also insgesamt 147,56 €. Bei online Mahnantrag hab ich gelesen dass man bei Nebenforderungen Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit den vollen Betrag einträgt. Heißt das dann mit Auslagen und Ust?
Und des weiteren steht da, dass man den Minderungsbetrag noch eingeben muss. Ich finde bei RA Micro das Feld aber nicht und weiß nicht wo ich das eintragen soll. Vielleicht kann mir hier ja einer helfen.
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Anahid
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#2

17.03.2016, 18:19

Wenn Du den Mahnbescheid über RAM machst, dann solltest Du einfach die Kosten für das vorgerichtliche Mahnschreiben in die Forderungsaufstellung aufnehmen (natürlich ordnungsgemäß auch entsprechend mit den Einzelwerten 1,3++). Den Rest mit Anrechnung etc. macht das Programm, wenn es den MB fertigt, selbst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#3

20.05.2016, 11:12

Hallo,
für die, die kein Anwaltsprogramm haben: sowie angefragt: 0,65 € Gebühr, Ausl. + Mehwertsteuer? oder nur die 0,65 Gebühr???
Vielen Dank.
vinya
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#4

20.05.2016, 11:18

Ich glaub, ich versteh die Frage nicht...

Man trägt ganz normal die (kompletten) Anwaltsgebühren als außergerichtliche Kosten ein und gibt dann noch in dem Extrafeld den Betrag an, der auf die 3305 angerechnet werden soll, also im Normalfall die halbe GG.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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Anahid
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#5

20.05.2016, 12:49

War eben nicht angefragt Lori, sondern es ging um die Eintragung im RAM. Aber Deine Frage beantwortend: 0,65 Gebühr ohne Auslagen ohne Mehrwertsteuer als Anrechnungsbetrag angeben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#6

23.05.2016, 14:32

Danke,
aber bei der vollen Gebühr (Anwaltsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit) die 1,3 und Ausl. und MWst. oder? Der sagt mir nähmlich, die Gebühr wäre zu hoch.
Danke
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Pepples
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#7

23.05.2016, 14:41

Lori79 hat geschrieben:Danke,
aber bei der vollen Gebühr (Anwaltsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit) die 1,3 und Ausl. und MWst. oder? Der sagt mir nähmlich, die Gebühr wäre zu hoch.
Danke
Ist die jetzt unter Nebenforderung oder beim Anrechnungsbetrag? :kopfkratz Irgendwie finde ich Deine Fragestellung auch nicht klar. Angerechnet wird lediglich der reine hälftige Gebührenbetrag. Die Nebenforderung ist der volle Gebührenbetrag mit Auslagen und Mwst (wenn Mdt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist).
Besteht vielleicht Vorsteuerabzug und er meckert wegen der Mehrwertsteuer. :ka
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Lori79
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#8

24.05.2016, 11:31

Danke.
Hatte tatsächlich den Haken "Vorsteuerabzugsberechtigung" nicht angeklickt, sodass die Gebühr "erhöht" war.
Danke ....
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