Haftbefehl was nun?

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Tweety
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#11

13.04.2006, 19:10

Okay ich nehm alles zurück!

Kathy tut mir leid, dann wars wohl falsch! :oops:
Gast

#12

13.04.2006, 22:10

@Tweety
Sorry, habe wohl überreagiert.....
Aber ich bemühe mich jetzt seit 6 Jahren die Anwälte auf diese Sache hinzuweisen und der alte Mist hält sich hartknäckig.
Der Gipfel war letzte Woche eine RENO die mir entrüstet erklärte sie könne doch schließlich nichts dafür dass das im Programm falsch drin ist. Dass also das Programm und nicht der Verfasser für den Inhalt der Anträge verantwortlich ist, war mir neu.
Andreas

#13

14.04.2006, 08:45

Hier muß ich allerdings mal ne Lanze für die gebeutelten ReNo's brechen :wink:

Viele Texte, die von RA-Micro ausgeliefert werden, sind wirklich in der Form nicht brauchbar. Ein automatisches Text-Update gibt es nicht, das muß man immer noch von Hand nachziehen. Tut man das, sind evtl. die selbst erstellten Texte, die wirklich brauchbar sind, verschwunden.

Daher geistern in vielen RA-Micro-Kanzleien noch Uralttexte rum. Das Problem hat man dort scheinbar noch nicht erkannt...

Das kann natürlich für falsche Anträge keine Rechtfertigung sein - aber viele ReNo's gehen für 1.000 € monatlich netto arbeiten und bekommen Überstundenverbot, dafür aber Akten für 12 h täglich.

Da steckt ein derber Fehler im System... es wäre wahrscheinlich sinnvoll, mal in Zusammenarbeit von GV und ReNo die häufigsten Anträge zusammenzufassen, wie sie wirklich gut, effektiv und aktuell sind.

Wenn ich mir manchen "meiner" Aufträge durchlese (habe leider auch nur selten die Zeit dazu), frage ich mich auch, wieso ein ZV-EV-Auftrag zwei randvolle Seiten lang sein muß... plus FoKo... und wie der GV wohl damit klarkommt. Aber es fehlt einfach die Zeit zur Korrektur :oops:
Gast

#14

14.04.2006, 10:30

@Andreas
.....zumal RA-Micro sicherlich vom Preis her kein "Schnäppchen" ist.
Trotzdem muss man sich als RENO auch bezüglich der Gesetzesänderungen fortbilden. Im Kostenrecht geht es ja auch......
Mein Zorn bezog sich ja in erster Linie darauf, dass hier falsche Tips mit weitreichenden Folgen gegeben werden. Ein ungutes Gefühl habe ich auch bei Antworten wie "aber bei uns hat das immer geklappt" wenn ich hier ausführe bezw. nachweise, dass die Verfahrensweise offensichlich unrichtig ist und klar gegen gesetzliche Regelungen verstößt. So etwas macht mich mutlos und frustriert, wenn ich mir vorher die Mühe gemacht habe, die Sache genau zu recherchieren.
Andreas

#15

14.04.2006, 11:16

Das kann ich sehr gut nachvollziehen...

Leider sind viele Anwaltsfachangestellte - ich benutze eigentlich immer noch gerne die Bezeichnung "gehilfinnen", weil viele von den RAen und auch Mandanten nur als billige Hilfskräfte angesehen werden - ebenso frustriert, weil ihnen Fortbildung sogar verboten wird, indem sie keine Seminare besuchen dürfen, ihnen das Abonnieren auch nur einer Fachzeitschrift untersagt wird und die einzige Fortbildung darin besteht, Fehler zu machen und von GV / RPfl. auf ihre Fehler hingewiesen zu werden.

Selbst Kommentare dürfen nicht selten nicht angeschafft werden - "zu teuer, brauchen wir nicht !". Ein Trauerspiel !

Die einzige Fortbildungsmöglichkeit besteht im Lesen von und im Fragen in Foren wie diesem oder den anderen ReNo-Foren.

Und ich kann manche meiner Kolleg-Innen gut verstehen, wenn sie irgendwann die Flinte ins Korn werfen und einfach nur noch vor sich hinwerkeln. Es wäre dringend an der Zeit, daß RAe und andere Arbeitgeber von ReNo's erkennen, daß die Qualität der Arbeit ihrer Angestellten ihre eigene, auch wirtschaftliche, Zukunft maßgeblich bestimmt.

Aber vielen RAen ist ihr Personal nichts wert - eine äußerst kurzsichtige, gefährliche Denkweise, die zu Frust auf allen Seiten führt, von dem der RA nix mitkriegt, weil er sagt :

"Wenn Sie nicht zufrieden sind, müssen Sie halt gehen und sich was anderes suchen."

:frust
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#16

14.04.2006, 11:36

Das Problem gibt es auf der "anderen" sprich: staatlichen Seite übrigens genauso. Die Vorlagen, die dort zur Verfügung gestellt werden, sind teilweise derart untauglich, dass sie eher mehr als weniger Arbeit verursachen und zudem an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei gehen.
Wenn man eine Ader dafür hat und vor allem auch die Zeit, dann ist es am besten, sich an die aktuellen Verhältnisse angepasste eigene Formulare zu erstellen, die man auch jederzeit an zB aktuelle Rechtsprechung anpassen kann. Mit dieser Methode bin ich bislang bestens gefahren. Leider werden ReNos für derartige Eigeninitiativen nicht bezahlt und haben meist auch gar keine Gelegenheit und Zeit, sich kreativ in dieser Richtung zu bewegen. Wenn dann noch der Geiz des Arbeitgebers dazu kommt (auch da kann ich das entsprechende Lied mitsingen!), dann sieht es echt düster aus. Nur die Konsequenzen, wenn es daneben geht, müssen dann geschluckt werden.

Andererseits ist GVBuero Recht zu geben dass es ohne eigenständige Weiterbildung nicht geht. Das Beispiel RVG ist da mehr als angebracht. Wenn ich mir die Gebühren, die ich im letzten halben Jahr den RA-Büros per Telefon zur Nachberechnung genannt habe, hätte auf mein Konto überweisen können, ich wäre die nächsten 12 Monate durch die Bank im Urlaub! Soll ich mal die Anzahl der "Dankeschöns" dagegen setzen? Lieber nicht... :roll:
~ Grüßle ~
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#17

14.04.2006, 17:23

GVBuero hat geschrieben:@Andreas
.....zumal RA-Micro sicherlich vom Preis her kein "Schnäppchen" ist.
Trotzdem muss man sich als RENO auch bezüglich der Gesetzesänderungen fortbilden. Im Kostenrecht geht es ja auch......
Mein Zorn bezog sich ja in erster Linie darauf, dass hier falsche Tips mit weitreichenden Folgen gegeben werden. Ein ungutes Gefühl habe ich auch bei Antworten wie "aber bei uns hat das immer geklappt" wenn ich hier ausführe bezw. nachweise, dass die Verfahrensweise offensichlich unrichtig ist und klar gegen gesetzliche Regelungen verstößt. So etwas macht mich mutlos und frustriert, wenn ich mir vorher die Mühe gemacht habe, die Sache genau zu recherchieren.
Nein um Himmels willen, ich bin ja froh es jetzt zu wissen. Ich habs nur tatsächlich erst letztens noch so gemacht und es hat einwandfrei funktioniert. Ein anderes Mal - das ist allerdings schon länger her - sagte mir ein GVZ, dass der HB innerhalb von 6 Monaten vollstreckt werden muss, er an sich aber ne Gültigkeit von 3 Jahren hat. Letzteres stimmt doch immer noch oder nicht?

Ich hab den Text tatsächlich einfach von RA-Mirco übernommen. Wir hatten alle alten Texte übrigens vor ca 1 1/2 Jahren aktualisiert. Es war jedoch wieder alles beim Alten, nachdem wir einen neuen PC bekommen haben und die Software vom RA-Micro Händler neu gemacht wurde. Alles hin. Und ich hab einfach nicht die Zeit alle Texte zu aktualisieren. Aber das mit dem HB änder ich Dienstag als erstes ab.
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Kathy
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#18

18.04.2006, 10:05

:thx nochmal für die Antworten.

Etz hat Chefchen das türlich übers WE so rausgeschickt, aber ma abwarten, evtl. erwisch i ja nen "netten" GV, der mich nochmal aufklärt und den Antrag net gleich zurückweist.
MfG Kathy

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