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Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 28.01.2016, 22:36
von kapo
Hallo!
Interessehalber habe ich mal eine Frage.
Kann eine Anspruchsbegründung (nach Einspruch gegen VB) auch so abgeben werden, dass man noch einmal die Forderungen aus dem VB mit Antrag 1) Zahlung und Antrag 2) außergerichtlicher Gebührenanteil stellt? Da man ja eigentlich beantragt, den VB aufrecht zu erhalten. Oder geht beides?
VG

Re: Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 29.01.2016, 06:44
von Laska
Hallo,

es reicht, wenn du beantragst, den VB des AG XY vom ......, Az. ........... aufrechtzuerhalten.

Re: Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 29.01.2016, 08:48
von kapo
Ok, danke..

Was würde denn passieren, wenn ich die Anträge aus dem VB nochmal stelle in der anspruchsbegründung..?

Re: Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 29.01.2016, 08:59
von katuscha
Meiner Meinung kannst Du beides machen.

Entweder Du beantragst, den VB aufrechtzuerhalten.
oder Du stellst die Anträge noch mal.

Ich stelle die Anträge in der Anspruchsbegründung auch noch mal.

Re: Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 29.01.2016, 09:28
von kapo
@katuscha
Beantragst du dann auch die kompletten Gebühren nochmal im kfa, also mit mb + vb?

Re: Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 29.01.2016, 09:35
von Liesel
Das kommt auf die Entscheidung an. Wenn der VB aufrecht erhalten bleibt, können im KfA nur die weiter entstandenen Gebühren geltend gemacht werden. Bleibt der VB nicht aufrecht erhalten und es ergeht eine andere Entscheidung, kommt es wiederum auf die KGE an.