Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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kapo
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#1

28.01.2016, 22:36

Hallo!
Interessehalber habe ich mal eine Frage.
Kann eine Anspruchsbegründung (nach Einspruch gegen VB) auch so abgeben werden, dass man noch einmal die Forderungen aus dem VB mit Antrag 1) Zahlung und Antrag 2) außergerichtlicher Gebührenanteil stellt? Da man ja eigentlich beantragt, den VB aufrecht zu erhalten. Oder geht beides?
VG
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Laska
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#2

29.01.2016, 06:44

Hallo,

es reicht, wenn du beantragst, den VB des AG XY vom ......, Az. ........... aufrechtzuerhalten.
Liebe Grüße

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kapo
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#3

29.01.2016, 08:48

Ok, danke..

Was würde denn passieren, wenn ich die Anträge aus dem VB nochmal stelle in der anspruchsbegründung..?
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katuscha
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#4

29.01.2016, 08:59

Meiner Meinung kannst Du beides machen.

Entweder Du beantragst, den VB aufrechtzuerhalten.
oder Du stellst die Anträge noch mal.

Ich stelle die Anträge in der Anspruchsbegründung auch noch mal.
kapo
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#5

29.01.2016, 09:28

@katuscha
Beantragst du dann auch die kompletten Gebühren nochmal im kfa, also mit mb + vb?
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Liesel
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#6

29.01.2016, 09:35

Das kommt auf die Entscheidung an. Wenn der VB aufrecht erhalten bleibt, können im KfA nur die weiter entstandenen Gebühren geltend gemacht werden. Bleibt der VB nicht aufrecht erhalten und es ergeht eine andere Entscheidung, kommt es wiederum auf die KGE an.
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