Hallo!
Interessehalber habe ich mal eine Frage.
Kann eine Anspruchsbegründung (nach Einspruch gegen VB) auch so abgeben werden, dass man noch einmal die Forderungen aus dem VB mit Antrag 1) Zahlung und Antrag 2) außergerichtlicher Gebührenanteil stellt? Da man ja eigentlich beantragt, den VB aufrecht zu erhalten. Oder geht beides?
VG
Anspruchsbegründung Vollstreckungsbescheid
- katuscha
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Meiner Meinung kannst Du beides machen.
Entweder Du beantragst, den VB aufrechtzuerhalten.
oder Du stellst die Anträge noch mal.
Ich stelle die Anträge in der Anspruchsbegründung auch noch mal.
Entweder Du beantragst, den VB aufrechtzuerhalten.
oder Du stellst die Anträge noch mal.
Ich stelle die Anträge in der Anspruchsbegründung auch noch mal.
- Liesel
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Das kommt auf die Entscheidung an. Wenn der VB aufrecht erhalten bleibt, können im KfA nur die weiter entstandenen Gebühren geltend gemacht werden. Bleibt der VB nicht aufrecht erhalten und es ergeht eine andere Entscheidung, kommt es wiederum auf die KGE an.
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