Schuldner während Mahnverfahren ins Ausland verzogen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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RVG Noob
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#1

10.12.2015, 14:27

Hallo zusammen,

gegen den ehemaligen Mandanten wurde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, da er unsere Gebühren nicht gezahlt hat. Der Antrag wurde ganz normal bei dem zuständigen Mahngericht gestellt. Im Laufe des Verfahrens stellte sich dann heraus, dass der Schuldner nach Österreich verzogen ist. Das Mahngericht erbittet jetzt einen Nachweis für die Zuständigkeit. Wer ist denn in so einem Fall zuständig. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist natürlich nicht erfolgt. Zählt die Angelegenheit als Dienstleistung und das zuständige Gericht wäre dann das des Erfüllungsortes :x? :ka
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Laska
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#2

10.12.2015, 14:56

Hallo,

ich würde gem. § 29 Abs. 1 ZPO zum Erfüllungsort, also dem Kanzleisitz tendieren.
Liebe Grüße

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icerose
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#3

10.12.2015, 14:59

Hallo, :wink1
spannende Frage. Kann ich so nicht beantworten - hier in Berlin ist es das Amtsgericht Schöneberg - ich wüsste jetzt aber nicht aus dem Stehgreif, ob dieses Gericht nicht gar bundesweit für Mahnverfahren mit Auslandsbezug zuständig ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schon mal und LG
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#4

10.12.2015, 15:08

Der Kanzleisitz ist nicht der Erfüllungsort und der Kanzleisitz ist auch nicht der Gerichtsstand. Aber: Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Mandanten zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses (Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.11.2003 – X ARZ 91/03). Also kannst Du zumindet einen deutschen Gerichtsstand herbeiführen, wenn der vorher in Deutschland gewohnt hat.
icerose hat geschrieben:Hallo, :wink1
spannende Frage. Kann ich so nicht beantworten - hier in Berlin ist es das Amtsgericht Schöneberg - ich wüsste jetzt aber nicht aus dem Stehgreif, ob dieses Gericht nicht gar bundesweit für Mahnverfahren mit Auslandsbezug zuständig ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schon mal und LG
Bundesweit mit Auslandsbezug ist es nicht zuständig. Wenn der Antragsteller im Ausland sitzt, ist z.B. seit Ende 2008 Wedding zuständig.
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#5

10.12.2015, 15:26

Anahid hat geschrieben:ist z.B. seit Ende 2008 Wedding zuständig.
:thx Anahid - wir reden jetzt aber nur von Mahnverfahren, oder? (Weil ich kürzlich - ist gut, 2014 - Zustellungen für eine Mandantin mit Sitz in Österreich vom AG Schöneberg bekommen habe...
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#6

10.12.2015, 16:01

Ja Icerose, wir reden vom Mahnverfahren. ;)
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#7

10.12.2015, 16:24

:thx
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