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Abrechnung Mediation

Verfasst: 26.07.2007, 10:54
von Gast
Hallöle, ich grüß euch alle, bin ganz neu hier. Und ich hab da auch gleich ein problemchen, hoffe ihr könnt helfen!

Kann mir jemand sagen, wie ein Mediationsverfahren abgerechtnet wird? Es ist eine Scheidungsverbundsache, alles im normalen Verfahren nur über den Hausrat wurde ein Mediationsverfahren abgeordnet und durchgeführt.

Hab sowas noch nie abgerechnet.

Verfasst: 26.07.2007, 10:57
von StineP
Schau am besten mal in § 34 RVG (Bitte die neue Ausgabe!)

Und willkommen hier.

Verfasst: 26.07.2007, 10:58
von luccimaus
Bild

Verfasst: 26.07.2007, 11:04
von Curry
Schau mal die Gebühren in 2303 VV RVG.

Verfasst: 26.07.2007, 11:06
von Gast
Toll, ich danke euch... auch für das Willkommenheißen

Verfasst: 26.07.2007, 11:13
von tabea009
Willkommen!

Also, meine RVG-Bibel sagt dazu Folgendes:

Für den Fall, dass eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen wurde (§ 34 S. 1 RVG) bestimmt sich die Vergütung nach dem bürgerlichen Recht (S. 2), aloso nach § 612 BGB. Dann ist da noch eine Beispielabrechnung angegeben bei einer Mediation bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung:

1. Vergütung gemäß § 34 RVG i.V.m. § 612 BGB EUR 1.000,00
2. Dokumentenpuaschale, Nr. 7000 Nr. 1d) VV RVG, 17 Seiten EUR 8,50
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
4. 19 % Mehrwertsteuer EUR 195,42
Summe: EUR 1.223,92

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Verfasst: 26.07.2007, 11:15
von doxy123
:welcome

Verfasst: 27.07.2007, 11:47
von Anna-Lena
Bei Mediationen macht meine Chefin grundsätzlich IMMER eine Vergütungsvereinbarung, 200,00 € pro Stunde zzgl. Auslagen und MwST.

Außerdem macht sie entweder Scheidung oder Mediation.
Ein Mediationsmandat geht bei uns niemals in ein Scheidungsmandat über. Im laufenden Scheidungsverfahren hatten wir noch nie den Fall, dass da eine Mediation stattgefunden hätte.

Anna

Verfasst: 27.07.2007, 22:21
von idefix
Diese Mediationsverfahren sind von Seiten des Gerichts angeordnet, da es einfacher ist wie hier das Hausratsverfahren durchzuführen. Das was Du, Anna-Lena, meinst ist bestimmt, dass deine Chefin als Mediatorin tätig ist.

Das mit der Mediation in Familiensachen ist gar nicht so unüblich und wird hier am hiesigen Gericht sehr viel praktiziert.

In einer der letzten Ausgaben des juristsischen Büros stand ein sehr guter und ausführlicher Bericht über die Abrechnung in Mediationssachen drin. Muss Montag mal im Büro gucken, welche Ausgabe das war. Die Gebühren im Mediationsverfahren sind nämlich erfolgsabhängig. Wenn die Mediation glückt, kann man eine Terminsgebühr anrechnen, wenn sie scheitert gibt es keine.

Genau weiß ich es nicht. Stand ein sehr guter Aufsatz in oben besagter Zeitschrift.

Verfasst: 28.07.2007, 16:25
von Manu_75
Also, ich kenn mich zwar mit Mediationsverfahren nicht aus, aber in diesem Thread - Mahnverfahren/Inkasso/ZV - ist das doch sicher falsch... :klugscheiss :mrgreen:

Im übrigen aber natürlich auch von mir ein herzliches Willkommen!