Verzugszinsen bei Neubeginn der Verjährung

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Klappstuhl
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#1

10.11.2015, 21:39

Hallöchen zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe, denn je länger ich darüber nachdenke, desto mehr drehe ich mich im Kreis und mache mich selber verrückt :kopfkratz
Cheffe hat mir für einen Mahnbescheid als Notiz "Neubeginn der Verjährung, in anderer Weise anerkannt" hinterlassen, es wurde also noch nichts vollstreckt. Berechne ich die Verzugszinsen jetzt ab dem Verzugsdatum oder ab dem Neubeginn der Verjährung?

Ich steh da gerade irgendwie voll auf dem Schlauch...

:thx schon mal für eure Antworten
Jupp03/11

#2

10.11.2015, 21:53

Klappstuhl hat geschrieben:Hallöchen zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe, denn je länger ich darüber nachdenke, desto mehr drehe ich mich im Kreis und mache mich selber verrückt :kopfkratz
Cheffe hat mir für einen Mahnbescheid als Notiz "Neubeginn der Verjährung, in anderer Weise anerkannt" hinterlassen, es wurde also noch nichts vollstreckt. Berechne ich die Verzugszinsen jetzt ab dem Verzugsdatum oder ab dem Neubeginn der Verjährung?

Ich steh da gerade irgendwie voll auf dem Schlauch...

Ich auch bei dem Sachverhalt

:thx schon mal für eure Antworten
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tweetyS
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#3

10.11.2015, 22:36

Was Dein Chef mit der Notiz meint, verstehe ich auch nicht. Wie ist denn der Verfahrensstand?

Aus einem Mahnbescheid kannst Du aber nicht vollstrecken, sondern aus dem Vollstreckungsbescheid. Frag am besten mal den Chef, was er meint. ;)
Klappstuhl
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#4

11.11.2015, 00:52

Hab mich vielleicht undeutlich ausgedrückt, war ein langer Tag und ich sollte eigentlich auch schon längst im Bett sein :mrgreen:

Also... Der Mahnbescheid soll erst noch beantragt werden und ich hab das bisher eigentlich noch nie gemacht - irgendwann ist halt immer das erste mal und Cheffe will, dass ich möglichst viel selbstständig mache.
Die Forderung ist von 2009, wäre also eigentlich schon seit 2013 verjährt. Es gab da im Dezember 2012 per Mail aber wohl ein Hin und Her zwischen Mandant und der Gegenseite, wo Cheffe meinte, dass die Forderung zumindest konkludent anerkannt worden wäre. Demnach würde die Verjährung ja erneut beginnen und verjährt jetzt so um Weihnachten herum (hab gerade das Datum der Mails nicht im Kopf). Ich bin mir jetzt nur überhaupt nicht sicher, ob der Neubeginn der Verjährung auch für die Verzugszinsen oder nur für die Hauptforderung gilt. Fallen also die Verzugszinsen ab Verzug im Jahr 2009 oder ab dem Neubeginn der Verjährung 2012 an?
Wahrscheinlich sehe ich aber auch nur Gespenster und erschaffe mir ein Problem, wo gar keins ist :mrgreen:

Ich könnte auch bis Donnerstag warten und ihn fragen, wenn er wieder da ist, aber das lässt mir gerade keine Ruhe :oops:
Alegría
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#5

11.11.2015, 08:09

Ich würde die Zinsen von Anfang an und nicht ab dem Neubeginn der Verjährung berechnen.
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#6

11.11.2015, 09:01

Die Frage ist doch, ob der Gegner auch konkludent die Zinsen anerkannt hat. Waren die damals schon Thema oder ging es in dem Schriftverkehr immer nur um die Hauptforderung?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Alegría
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#7

11.11.2015, 10:46

Mit in den MB aufnehmen würde ich die Zinsen trotzdem, selbst wenn sie verjährt wären, müsste sich der Gegner doch auch erst einmal auf die Verjährung berufen.
Klappstuhl
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#8

11.11.2015, 13:26

Ich habe gerade noch einmal nachgeguckt, es ging immer nur um "die Forderung", also sind die Zinsen wohl ausgenommen. Insgesamt sind das vier offene Positionen, die in den Mahnbescheid sollen; davon zwei aus 2014, zwei aus 2015 und eben die aus 2012. Deshalb ist es durchaus möglich, dass zumindest Teilwiderspruch eingelegt und sich auf die Verjährung berufen wird.
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Laska
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#9

11.11.2015, 13:41

Wenn die Forderungen aus 2012, 2014 und 2015 sind, warum sollen die Verzugszinsen seit 2009 geltend gemacht werden?
Liebe Grüße

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#10

11.11.2015, 13:54

In Beitrag Nummer 1 steht irgendwas von 2009 drin. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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