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Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 30.10.2015, 16:29
von Languste
Hallo,

schaut ihr vor Beantragung eines MB im Schuldnerverzeichnis nach, ob dort ein Eintrag vorhanden ist?

Wenn ja, nehmt ihr dann die Kosten dafür mit in den MB rein?

LG :wink2

Re: Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 30.10.2015, 16:31
von Adora Belle
Was soll das bringen? Notwendige Kosten sind es jedenfalls im Mahnverfahren nicht.

Re: Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 30.10.2015, 16:38
von Languste
Naja wenn im Schuldnerverzeichnis was eingetragen ist kann man sich ja denken, dass bei dem Schuldner nicht viel zu holen ist. Da kann man den MB doch auch gleich sein lassen oder?

Re: Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 30.10.2015, 16:39
von Jupp03/11
Languste hat geschrieben:Hallo,

schaut ihr vor Beantragung eines MB im Schuldnerverzeichnis nach, ob dort ein Eintrag vorhanden ist?

Wenn ja, nehmt ihr dann die Kosten dafür mit in den MB rein?

LG :wink2
Habe ich früher immer gemacht; da hat es noch nichts gekostet. Heute würde ich das auch machen und die Kosten als Nebenkosten mit aufnehmen.

Re: Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 02.11.2015, 12:01
von Mami1504
bloß was bringt es? wenn du weißt wie es um den Schuldner bestellt ist? ich würde trotzdem den titel erwirken. dann kannst du dich locker zurücklegen bis er Geld hat. ansonsten wird deine forderung irgendwann verjähren. erst wenn du den titel hast, würde ich schauen ob es sich derzeit lohnt eine zv einzuleiten.

Re: Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 02.11.2015, 12:07
von Tigerle
Languste hat geschrieben:Naja wenn im Schuldnerverzeichnis was eingetragen ist kann man sich ja denken, dass bei dem Schuldner nicht viel zu holen ist. Da kann man den MB doch auch gleich sein lassen oder?
und lässt Du dann die Forderung verjähren?

Selbst wenn nichts zu holen ist, ist es doch sinnvoll die Forderung festsetzen zu lassen.

Re: Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid

Verfasst: 02.11.2015, 12:34
von Anahid
Ich denke, ein Blick ins Vollstreckungsportal lohnt sich vor Beantragung nur dann, wenn es um eine relativ geringe Forderung geht. Denn wenn da schon mehrere Einträge bestehen, dann kann ich dem Mandanten die Wahl überlassen, ob er trotz der im Vergleich zu seiner Forderung hohen Kosten eine Titulierung wünscht oder ob er hiervon lieber absehen möchte. Bei allen Forderungen würde ich auch nicht ins Vollstreckungsportal gucken.