Hallo,
schaut ihr vor Beantragung eines MB im Schuldnerverzeichnis nach, ob dort ein Eintrag vorhanden ist?
Wenn ja, nehmt ihr dann die Kosten dafür mit in den MB rein?
LG
Abfrage Schuldnerverzeichnis vor Mahnbescheid
- Adora Belle
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Was soll das bringen? Notwendige Kosten sind es jedenfalls im Mahnverfahren nicht.
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Naja wenn im Schuldnerverzeichnis was eingetragen ist kann man sich ja denken, dass bei dem Schuldner nicht viel zu holen ist. Da kann man den MB doch auch gleich sein lassen oder?
Habe ich früher immer gemacht; da hat es noch nichts gekostet. Heute würde ich das auch machen und die Kosten als Nebenkosten mit aufnehmen.Languste hat geschrieben:Hallo,
schaut ihr vor Beantragung eines MB im Schuldnerverzeichnis nach, ob dort ein Eintrag vorhanden ist?
Wenn ja, nehmt ihr dann die Kosten dafür mit in den MB rein?
LG
- Mami1504
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bloß was bringt es? wenn du weißt wie es um den Schuldner bestellt ist? ich würde trotzdem den titel erwirken. dann kannst du dich locker zurücklegen bis er Geld hat. ansonsten wird deine forderung irgendwann verjähren. erst wenn du den titel hast, würde ich schauen ob es sich derzeit lohnt eine zv einzuleiten.
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und lässt Du dann die Forderung verjähren?Languste hat geschrieben:Naja wenn im Schuldnerverzeichnis was eingetragen ist kann man sich ja denken, dass bei dem Schuldner nicht viel zu holen ist. Da kann man den MB doch auch gleich sein lassen oder?
Selbst wenn nichts zu holen ist, ist es doch sinnvoll die Forderung festsetzen zu lassen.
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Ich denke, ein Blick ins Vollstreckungsportal lohnt sich vor Beantragung nur dann, wenn es um eine relativ geringe Forderung geht. Denn wenn da schon mehrere Einträge bestehen, dann kann ich dem Mandanten die Wahl überlassen, ob er trotz der im Vergleich zu seiner Forderung hohen Kosten eine Titulierung wünscht oder ob er hiervon lieber absehen möchte. Bei allen Forderungen würde ich auch nicht ins Vollstreckungsportal gucken.
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