Erbenermittlung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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tobik9
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#1

25.07.2007, 16:47

Hallo ihr Lieben!!

Ich hab da mal wieder ne Frage.

Ich habe vor einiger Zeit einen Mahnbescheid beantragt. Diesen bekam ich mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurück.

Daraufhin habe ich das Nachlassgericht angeschrieben und um Mitteilung eventueller Nachlassvorgänge gebeten. Diese teilt nun mit, keine vorhanden :frust

Wie mache ich denn jetzt weiter??

Kann mir jemand helfen?

Ich danke euch!!
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luccimaus
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#2

25.07.2007, 16:57

Ops, das ist natürlich blöde.

Also wenn es keine Familie oder Nachkommen gibt, dann würde ich sagen: Pech gehabt - Forderung verfallen.

Gibts denn wirklich überhaupt keine Angehörigen mehr? Vielleicht hatte er ja nur nix zu vererben oder so?
Echt blöde Situation...
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tobik9
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#3

25.07.2007, 17:00

Es sind leider keine Angehörigen bekannt! War auch noch nicht so alt, aber aus unseren Akten lässt sich keine Verwandtschaft oder Erben entnehmen. hmm, dann wohl wirklich Pech....

Dem Gericht ist ja auch nichts bekannt...

Danke Dir....
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j3NN
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#4

25.07.2007, 17:35

Gibt es nicht evtl. eine Möglichkeit beim Standesamt nachzufragen?!

Hab sowas noch net gemacht, daher weiss ich es nicht, wollte es aber mal vorschlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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tobik9
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#5

25.07.2007, 17:55

Das ist auch ne Möglichkeit, da bin ich noch nicht drauf gekommen!!

Ich werde es morgen früh gleich mal probieren und berichten!!

:thx
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Pepsi
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#6

25.07.2007, 19:22

habt ihr einen Notar in eurem Büro? dann soll der ne Anfrage machen!
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#7

25.07.2007, 20:22

Ich weiß überhaupt nicht, ob das geht, aber wenn man eine öffentliche Klage macht gegen die Erben des verstorbenen, also auch im Rubrum schreibt Erben nach xyz??? War jetzt nur mal so eine blöde idee, aber geht so etwas???
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Tigerentchen
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#8

25.07.2007, 20:36

Ist es nicht so, dass in einem Fall, in dem es keine Erben gibt bzw. diese unbekannt sind, vom Gericht automatisch eine Nachlasspflegschaft angeordnet wird? Der Nachlasspfleger kümmert sich dann um die Auffindung von etwaigen Erben und/oder um Verteilung der Erbmasse an Gläubiger/ Erben?
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#9

25.07.2007, 20:38

:zustimm der Nachlass muss ja irgendwie verwaltet werden und solange keine Erben bekannt sind, wird vom Gericht ein Nachlasspfleger bestellt.
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#10

26.07.2007, 00:03

Welcher Nachlaß? - Wenn der Verstorbene vermögenslos war und nichts hinterlassen hat (Grundbesitz, Sparkonten, Lebensvers. usw.), was soll dann verwaltet werden?

Die Auskunft des Nachlaß-Gerichts, "keine Nachlaßvorgänge vorhanden" bedeutet: Kein Testament hinterlegt, kein Erbschein erteilt. Trotzdem könnten unbekannte "gesetzliche Erben" vorhanden sein. - Deshalb ist die Idee mit dem Standesamt nicht schlecht. Sinnvoll wäre auch eine spätere nochmalige Anfrage beim Nachlaßgericht, weil entfernte Erben erst spät davon erfahren und (falls ein Nachlaß vorhanden) erst dann einen Erbschein beantragen.

Außerdem: Wer war der Bestatter, wer hat die Beerdigung in Auftrag gegeben? - Evtl. Verwandte, oder war es ein städt. Armenbegräbnis?

Sollten letztlich "gesetzl. Erben" ermittelt werden, ein Nachlaß aber nicht vorhanden sein, werden diese unverzüglich die Erbschaft ausschlagen. - Dann ist also nix mit "Erbenhaftung".

@No.Me. Wirklich eine "blöde Idee". - So etwas geht leider nicht.

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