Mahnbescheid
hallo brauche bitte hilfe sollte mb machen gstw. 1200 md zahlt 900 der gstw ist doch dann der rest der übrig bleibt oder
![Schieb-Smiley :schieb](./images/smilies/schieb.gif)
Es wäre hilfreich, Punkt und Komma zu verwenden und auch auf Groß- und Kleinschreibung zu achten, würde deinen Text besser lesbar machen.
Wenn du es dir einfach machen willst, kannst du das so machen, ja.
Prinzipiell bei Berechnung nach §§ 366, 367 BGB sieht das etwas anders aus, vor allem, wenn die Forderung verzinslich ist und dann auch noch zu allem Überfluß eine Geschäftsgebühr 2300 entstanden ist...
Berechnung nach §§ 366, 367 bedeutet, daß die Zahlung von 900 € in folgender Reihenfolge verrechnet wird :
1. auf die Kostenzinsen
2. auf die Kosten ansich
3. auf die Hauptforderungszinsen
4. dann erst auf die Hauptforderung
So bleibt die HF und damit der Streitwert etwas höher.
Zuletzt geändert von Andreas am 25.07.2007, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
- charly03
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![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Welche Forderung steht denn im Antrag? Diesen Wert nimmst du dann auch als Gegenstandswert.
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Ja das sollte so sein.
Wenn du den Fall genauer schildern würdest, könnten wir es vielleicht auch mit Sicherheit beantworten. So ist das immer etwas schwierig.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Stimmt Andreas, Zahlungen werden ja nach § 367 BGB verrechnet. Mensch, heute bin ich echt nicht ganz da.
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Sagt mal, hab ich jetzt die Frage total falsch verstanden? Dachte, liv wollte den Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren wissen und nicht die Höhe der Restforderung.
Ich glaub, ich bin verwirrt. ![Heulen :heul](./images/smilies/heul.gif)
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Das ist doch dasselbe, sie muss ja schließlich den Betrag im MB eintragen und daraus werden die Gebühren berechnet.
Curry
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Kann mich nur anschließen. Wird vor MB gezahlt, musst du berechnen, wieviel nach § 367 BGB tatsächlich noch von der HF übrig bleibt.