Seite 1 von 1

Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Gericht?

Verfasst: 22.10.2015, 11:17
von Tripsdrille_2
Habe eine kurze Frage zum Mahnverfahren, wenn der Schuldner nach Erlass des Mahnbescheids die Forderung sowie die Kosten des Mahnverfahrens erstattet hat. Teilt ihr in solchen Fällen dem Mahngericht (also nicht nur dem Schuldner) mit, dass sich das Mahnverfahren damit erledigt hat?

Re: Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Geri

Verfasst: 22.10.2015, 11:26
von AliceImWunderland
nein

Re: Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Geri

Verfasst: 22.10.2015, 11:32
von Schreibblitz
hab ich bisher auch noch nie gemacht. Du beantragst dann einfach keinen Vollstreckungsbescheid.

Re: Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Geri

Verfasst: 22.10.2015, 11:50
von Nadaa
Nein, einfach keinen VB beantragen. Der MB verfällt nach 6 Monaten. Dem Gericht interessiert das normalerweise nicht ^^

Re: Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Geri

Verfasst: 22.10.2015, 11:53
von sunny84
Ich hab es meistens gemacht. Kostet kaum Zeit und das Gericht kann die Akte sofort weglegen. Kommt aber sicher auch drauf an, wie oft der Fall vorkommt. Bei mir war das vielleicht 3x im Jahr der Fall, da war das kein großer Aufwand.

Re: Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Geri

Verfasst: 22.10.2015, 12:04
von Tripsdrille_2
Super, danke für eure schnellen Antworten! Werden dann auch nichts weiter veranlassen.