Zahlung nach Mahnbescheid - Erledigungserklärung an Gericht?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Tripsdrille_2
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#1

22.10.2015, 11:17

Habe eine kurze Frage zum Mahnverfahren, wenn der Schuldner nach Erlass des Mahnbescheids die Forderung sowie die Kosten des Mahnverfahrens erstattet hat. Teilt ihr in solchen Fällen dem Mahngericht (also nicht nur dem Schuldner) mit, dass sich das Mahnverfahren damit erledigt hat?
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AliceImWunderland
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#2

22.10.2015, 11:26

nein
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Schreibblitz
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#3

22.10.2015, 11:32

hab ich bisher auch noch nie gemacht. Du beantragst dann einfach keinen Vollstreckungsbescheid.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#4

22.10.2015, 11:50

Nein, einfach keinen VB beantragen. Der MB verfällt nach 6 Monaten. Dem Gericht interessiert das normalerweise nicht ^^
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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sunny84
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#5

22.10.2015, 11:53

Ich hab es meistens gemacht. Kostet kaum Zeit und das Gericht kann die Akte sofort weglegen. Kommt aber sicher auch drauf an, wie oft der Fall vorkommt. Bei mir war das vielleicht 3x im Jahr der Fall, da war das kein großer Aufwand.
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#6

22.10.2015, 12:04

Super, danke für eure schnellen Antworten! Werden dann auch nichts weiter veranlassen.
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