Hallo,
ich habe hier ein "kleines" Problem. Der MB wurde noch vor meiner Zeit hier beantragt. Und zwar hat das Mahngericht eine andere Auffassung, ob in meinem VB laufende Zinsen festgesetzt wurden, als der Gerichtsvollzieher.
Hier mal die Forderungsseite meines VBs nebst einer Seite der Anlage (insgesamt drei):
Ansicht des Mahngerichts: Unter Punkt I 4) steht, dass auch laufende Zinsen festgesetzt sind, durch den Zusatz "sowie darauf entfallende Zinsen"
Ansicht des Gerichtsvollziehers: Ich darf nur für I 1)-3) und die Verfahrenskosten laufende Zinsen verlangen.
Leider bekomme ich die Ansicht des Mahngerichts nicht schriftlich, da aus deren Sicht der VB eindeutig ist. Blöd ist nur, dass es hier nicht nur um 100 € Zinsen geht, sondern mittlerweile um 10.000 € Zinsen.
Wie seht ihr das?
Zinsen im VB festgesetzt?
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Der VB ist eindeutig. Es sind unter der Summe laufende Zinsen auf einzelne Beträge ab dem 24.01.2006 (Datum muss nicht richtig sein, hab ich jetzt aus dem Kopf eingesetzt) festgesetzt. Selbstverständlich sind die Forderungen also entsprechend weiter zu verzinsen.
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Ich kann den GVZ etwas verstehen, die Formulierung finde ich im VB nicht eindeutig.
Unter Nr. 4) finde ich das "bis 22.08.2006" etwas störend, daraus entnehme ich, dass die Zinsen bis zu dem Tag berechnet wurden. Das auch weitere geltend gemacht werden vermute ich eher.
Unter Nr. 4) finde ich das "bis 22.08.2006" etwas störend, daraus entnehme ich, dass die Zinsen bis zu dem Tag berechnet wurden. Das auch weitere geltend gemacht werden vermute ich eher.
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Weitere Zinsen zu 4) würden sich aus IV. (Zinsen) ergeben. Da steht aber nichts.
Zu I. können doch m.E. keine laufenden Zinsen tituliert werden.
Von daher ... ich kann den Standpunkt des GVZ auch nachvollziehen.
Zu I. können doch m.E. keine laufenden Zinsen tituliert werden.
Von daher ... ich kann den Standpunkt des GVZ auch nachvollziehen.
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Aber das ist doch total blöd.
Im damaligen Schreiben vom Gericht steht. Bitte reichen Sie eine Forderungsaufstellung ein. Diese sollte alle Forderungen enthalten, sowie die jeweils darauf laufenden Zinsen.
Im damaligen Schreiben vom Gericht steht. Bitte reichen Sie eine Forderungsaufstellung ein. Diese sollte alle Forderungen enthalten, sowie die jeweils darauf laufenden Zinsen.
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Nein, es gibt insgesamt 3 Seiten Anlage, die wie die obige aussehen.
Aber mir ist jetzt etwas aufgefallen: Auf der Anlage steht ja hinter jeder Rechnung der jeweilige Zinsbeginn, unter Ziffer I 4 steht ja bis 22.08.2006, bei den letzten Rechnungen ist aber der Zinsbeginn erst später. Die Datumsangabe bezieht sich also auf die Rechnungsdaten
Aber mir ist jetzt etwas aufgefallen: Auf der Anlage steht ja hinter jeder Rechnung der jeweilige Zinsbeginn, unter Ziffer I 4 steht ja bis 22.08.2006, bei den letzten Rechnungen ist aber der Zinsbeginn erst später. Die Datumsangabe bezieht sich also auf die Rechnungsdaten
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Sorry, wenn das jetzt hart klingt: Aber lesen könnt Ihr alle?Aelizia hat geschrieben:Weitere Zinsen zu 4) würden sich aus IV. (Zinsen) ergeben. Da steht aber nichts.
In IV. Zinsen steht:
laufende Zinsen ausgerechnet.......
Dann kommt die Summe und darunter steht eindeutig (was auch noch zu IV. gehört):
hinzu kommen laufende Zinsen:
zu I.1 aus...... ab dem 24.11.2006
usw.
Mag diesen Absatz keiner lesen oder warum stellt Ihr Euch auf die Seite des Gerichtsvollziehers, der ebenfalls Kartoffeln auf den Augen hat?
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