Hallo,
ich muss einen MB machen und stehe auf dem Schlauch.
Sachverhalt:
Es wurde mit der Gegenseite außergerichtlich eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. In dieser wurde neben Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen und ratenweise Zahlung auch die Bezahlung der vorgerichtlichen RA-Kosten vereinbart. Die Zahlung sollte gemäß § 367 BGB erfolgen. Die Gegenseite zahlte daraufhin immer ihre Raten, jedoch blieben ungefähr 2 Raten unbeglichen. Ich habe sie daraufhin wieder angemahnt und nichts kam. Mandant will nun MB beantragen lassen.
Was gebe ich jetzt als Minderungsbetrag an?
Die vorgerichtlichen RA-Kosten sind ja bezahlt worden (da zuerst verrechnet), daher muss ich auch diese auch als Minderungsbetrag im MB angeben. Wenn ich bei "außgerichtliche Tätigkeit" nichts eintrage und bei Minderungsbetrag den entsprechenden Anrechnungsbetrag (0,65) kommt ein Fehler. Ich kann aber dort nicht den vollen vorgerichtlichen Betrag angeben, nachdem sodann diese Kosten (nochmals) im VB tituliert werden würden sowie die außergerichtliche Vertretung seinerzeit aus einem höheren Gegenstandswert war (jetzt wurden ja bereits Raten gezahlt).
Hat jemand einen Vorschlag?
Ich könnte ja bei Gegenstandswert den tatsächlich seinerzeit höheren Gegenstandswert angeben, bei vorgerichtlichen Kosten den Minderungsbetrag eintragen (ohne Nebenkosten/USt) und bei Minderungsbetrag diesen Betrag als Minderung angeben. Dann müsste ja eigentlich der VB später genau den Minderungsbetrag bei der Schlusssumme in Abzug gebracht haben. Ich habe schon ausprobiert, dass man ohne Probleme "irgendeinen" Betrag bei vorgerichtliche Kosten eingeben kann, ergal ob er zu dem GSW passt oder nicht (man kann ja auch eine 0,3 GG abrechnen oder pauschal).
Vielen Dank schonmal!
Nicole
Angabe Minderungsbetrag bei gezahlter 2300?
- Laska
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Hallo Nicole,
die vorgerichtlichen Kosten sind beglichen, also dürfest du sie auch nicht mit in den MB-Antrag reinnehmen.
Du machst den MB-Antrag ja nur über die restliche HF.
die vorgerichtlichen Kosten sind beglichen, also dürfest du sie auch nicht mit in den MB-Antrag reinnehmen.
Du machst den MB-Antrag ja nur über die restliche HF.
Liebe Grüße
- Tigerle
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Aber da der Gegner die vorgerichtlichen Gebühren bezahlt hat muss sie eine Anrechnung bei dem MB-Gebühren vornehmen.Laska hat geschrieben:Hallo Nicole,
die vorgerichtlichen Kosten sind beglichen, also dürfest du sie auch nicht mit in den MB-Antrag reinnehmen.
Du machst den MB-Antrag ja nur über die restliche HF.
@Nicolett, zeigt es Dir nur einen Fehler an, oder kannst Du den Antrag gar nicht fertigstellen?
Ich würde den Antrag trotz Fehlermeldung so erstellen, dass eben der Minderungsbetrag mit angegeben ist und dann den MB-Antrag mit einem Schriftsatz an das Mahngericht schicken, da sonst zu erwarten ist, dass eine Monierung kommt.
- NicoleH
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Hallo,
danke schonmal für die Rückmeldung.
@Laska:
Ich kann ja gerade nicht die vorgerichtliche Gebühr reinnehmen. Nachdem der Gegner aber diese tatsächlich beglichen hat, MUSS ich diese auf die 3305 anrechnen lassen.
@Tigerle:
Genau diese Ausführungen sind was ich meine.
Ich kann den Online-Mahnantrag mit dieser Fehlermeldung NICHT fertigstellen (und z.B. ausdrucken).
Es geht zum Ausdrucken nur so:
Ansonsten nehme ich im MB einfach die restliche Hauptforderung zzgl. Zinsen ab Tag der letzten Zahlung durch den Gegner.
Liebe Grüße
Nicole
danke schonmal für die Rückmeldung.
@Laska:
Ich kann ja gerade nicht die vorgerichtliche Gebühr reinnehmen. Nachdem der Gegner aber diese tatsächlich beglichen hat, MUSS ich diese auf die 3305 anrechnen lassen.
@Tigerle:
Genau diese Ausführungen sind was ich meine.
Ich kann den Online-Mahnantrag mit dieser Fehlermeldung NICHT fertigstellen (und z.B. ausdrucken).
Es geht zum Ausdrucken nur so:
Die Frage ist, ob dies zu einer Monierung führt oder ich einfach mal beim Gericht anrufe, wie ich das machen soll.Ich könnte ja bei Gegenstandswert den tatsächlich seinerzeit höheren Gegenstandswert angeben, bei vorgerichtlichen Kosten den Minderungsbetrag eintragen (ohne Nebenkosten/USt) und bei Minderungsbetrag diesen Betrag als Minderung angeben. Dann müsste ja eigentlich der VB später genau den Minderungsbetrag bei der Schlusssumme in Abzug gebracht haben. Ich habe schon ausprobiert, dass man ohne Probleme "irgendeinen" Betrag bei vorgerichtliche Kosten eingeben kann, ergal ob er zu dem GSW passt oder nicht (man kann ja auch eine 0,3 GG abrechnen oder pauschal).
Ansonsten nehme ich im MB einfach die restliche Hauptforderung zzgl. Zinsen ab Tag der letzten Zahlung durch den Gegner.
Liebe Grüße
Nicole
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Wenn Du den über Dein Programm nicht ausdrucken kannst, dann solltest Du in diesem einen Fall den MB online als Barcode machen. Denn da kannst Du das eintragen, kriegst zwar auch eine Fehlermeldung, kannst aber weitergehen, sodass der dann wohl auch ausgedruckt werden kann.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.