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Antragsgegner beantragt Durchführung des streitigen Verf.

Verfasst: 04.09.2015, 11:06
von Bellinda
Hallöchen,

jemand hier, der schon einmal einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens als Antragsgegner gestellt hat?

Wie sind in diesem Fall die Parteibezeichnungen? Antragsgegner/Kläger und Antragsteller/Beklagter? :kopfkratz

Unserem Mandanten wurde ein Mahnbescheid zugestellt, die Rechnung war jedoch schon beglichen. Welche Anträge sind zu stellen? Muss explizit beantragt werden, dass festgestellt wird, dass die Rechnung bereits beglichen war und der Mahnbescheid somit gegenstandslos ist?

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen :thx

Re: Antragsgegner beantragt Durchführung des streitigen Verf

Verfasst: 04.09.2015, 11:54
von Maddien
Keine Feststellung, schlicht die Abgabe beantragen. Der Gegner wird dann ganz normal aufgefordert, zu begründen. Das schöne daran ist, ihr seid nichtmal für die Kosten vorschusspflichtig.

Aber lässt sich der GEgner nicht erstmal "so" auffordern, das Mahnverfahren für erledigt zu erklären?

Re: Antragsgegner beantragt Durchführung des streitigen Verf

Verfasst: 04.09.2015, 14:49
von Bellinda
Haben wir schon, hat leider nicht reagiert (dabei geht's nur um 27 € :patsch )

Vielen Dank und ein schönes Wochenende. :wink2