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Gast
#11
12.04.2006, 21:11
Kathy hat geschrieben:Sehr geehrter Herr GV,
in o. g. Angelegenheit sicherte der Schuldner Ratenzahlung zu. Ich bitte daher, den ZV-Auftrag derzeit ruhen zu lassen.
Ich weise jedenfalls immer nochmal ausdrücklich darauf hin, dass mein Auftrag nicht zurückgenommen wird. Man weiß ja nie... Sicher ist sicher
Na ja, ohne jede Rechtsgrundlage....
Aber wenn sich die Kollegen darauf einlassen.
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Chrissy Feldy
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#12
13.04.2006, 10:02
Von der Kanzlei, wo ich 9 1/2 Jahre tätig war, weiß ich, daß wir dort in solch einem Fall auch immer so in der Art, wie von GVBüro vorgeschlagen, geschrieben haben und die GVs entsprechend gehandelt haben. So konnte der GV sofort nach unserer Meldung, daß die RZV nicht eingehalten wurde, vollstrecken.
L.G. Chrissy
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wifey
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#13
13.04.2006, 11:50
peterchen hat geschrieben:ein gerichtsvollzieher kennt kein "ruhen" des verfahrens.
Also die GV, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, kannten das sehrwohl, haben ja teilweise sogar selber den Vorschlag gemacht "die Angelegenheit mal 2 Monate auf Frist zu legen, ob das mit der Ratenzahlung klappt"
Viele Grüße
ich
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evelyn m.
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#14
13.04.2006, 13:53
ich mach das so, dass ich in der angefragten konstellation die erste rate immer an den gv zahlen lasse - ob mit oder ohne dessen kosten, kommt auf den einzelfall an - und den auftrag nur unter der voraussetzung der pünktlichen BARzahlung zurück nehme. wenn der schuldner dann zahlt ist gut und wenn nicht wird gleich weiter vollstreckt.