Kosten vorgerichtliches Mahnschreiben verzinslich im MB

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MeHa
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#1

13.08.2015, 12:12

Hallo ihr Lieben :wink2

hab da mal wieder ne Frage:

Rechnet ihr für die Gebühren vom vorgerlichen Mahnschreiben Zinsen drauf?

Mache das eigentlich schon immer ohne, aber mein Chef ist gerade der Meinung, dass wir da die Zinsen auch draufschlagen müssen für den MB.

VIelen Dank für Eure Antworten

:thx
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Lucilla
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#2

13.08.2015, 12:16

Ja, ich beantrage immer Zinsen ab Zustelleung des MB.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
MeHa
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#3

13.08.2015, 13:04

Wenn ich das richtig verstehe, tragt ihr also praktisch die vorgerichtlichen Gebühren nicht unter IV. Andere Nebenforderungen mit der Minderungsgebühr unter III. ein, sondern als Hauptforderung? :kopfkratz
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Lucilla
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#4

13.08.2015, 14:55

Nein, wir tragen die Gebühren als Nebenforderung ein. Da kann man dann ja auch das Kreuz für die Verzinsung setzen.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
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