Arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid

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Raven7
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#1

12.08.2015, 06:51

Hallo Ihr Lieben, ich soll einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht beantragen.
Die erste Hürde ist natürlich das Formular. Das hat ja so viele Seiten. Wir arbeiten mit RA-Micro. Wie ich es verstanden habe muss ich da alle Daten eingeben und es dann bedrucken. Aber wie viele Seiten davon? Und was ist mit den Unterlagen für den Vollstreckungsbescheid? Muss ich die auch gleich bei Gericht einreichen oder behalte ich die noch und mache das, falls der Schuldner Widerspruch einlegt?
Und was gilt es beim Ausfüllen zu beachten? Sieht doch schon anders aus als die anderen Formulare.....
Für Tipps wäre ich dankbar! :thx :thx :thx
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Katie
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#2

12.08.2015, 07:01

Hallo,
ich weiß zwar (noch) nix von RA-Mikro. Aber bei den ArbG Mahnbescheiden musst Du alle Seiten bedrucken, das sind ja quasi die Durchschreibesätze von früher, nur das man jetzt jedes Blatt bedrucken muss. Das letzte Blatt bleibt bei Dir in der Akte (steht evtl. auch drauf?), alles andere schickst Du weg. Aber den Antrag für den VB natürlich noch nicht ausfüllen.Du bekommst das entsprechende Blatt vom Gericht dann wieder mit dem Az. und dem Zustell-Datum des MB zurück.
Ich wüsste jetzt nicht, dass es ansonsten nochwas zu beachten gibt.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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jojo
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#3

12.08.2015, 08:24

So ist es, wobei ich allerdings nicht sagen kann, wie dat in RAM genau geht.
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Ossan
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#4

14.08.2018, 11:21

Hallo,

wisst ihr, ob man zwingend das vorgefertigte Formular von Soldan nehmen muss? Ich meine, kann ich nicht auch einfach das Muster aus dem AGMahnVordrV benutzen und ausdrucken? siehe http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 8_0010.pdf

Dann müsste man nicht das Papier kaufen und Jahre lang in einer Schublade verschimmeln lassen...

Edit:
Ich muss auch gerade auf einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zurückgreifen. Ich denke, dass das Ding einen Vorteil gegenüber der Klage hat, wenn du genau weißt, dass der Arbeitgeber eh nicht darauf reagiert. Wenn du also eine Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer gemacht hast und das Gericht dann durch Versäumnisurteil feststellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht (oder erst zu einem späteren Zeitpunkt) beendet wurde. Der Arbeitgeber ist also zum Gütetermin nicht erschienen und hat auch sonst nicht reagiert. Deswegen vermute ich, dass er innerhalb von 1 Woche (verkürzte Frist im Arbeitsrecht) auch nicht reagieren wird. Daher der Gedanke, einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Das papierlose Büro ist genauso weit entfernt wie das papierlose Klo.
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jojo
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#5

11.09.2018, 09:14

Der Vordrucksatz ist vorgeschrieben, ohne wenn und aber.

Alles andere wird von mir zurückgewiesen.

Und zum Sachverhalt: Klar, aber bis du den VB hast, sind 3 Wochen rum, da hättest du auch schon ein VU. Und naja, in solchen Fällen muss die Vollstreckung auch Aussicht auf Erfolg bieten, sonst kann man sich das auch schenken.
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Kaltforelle
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#6

13.09.2018, 15:01

Hallo - ich möchte mich hier auch noch dranhängen.

Ich möchte für unsere Firma(als AG) von einem ehemaligen AN Fortbildungskosten zurückfordern.

Vordruck arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid ist bestellt.
An welches Arbeitsgericht schicke ich ihn denn? Wo würde denn das "Urteilsverfahren", von dem im § 48 (glaube ich) gesprochen wird, laufen?

Ich wäre echt dankbar für einen Hinweis :patsch

Liebe Grüße
Kaltforelle
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#7

13.09.2018, 15:05

in 46a steht das mit "Urteilsverfahren"
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Anahid
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#8

14.09.2018, 09:47

Das Urteilsverfahren läuft bei dem zuständigen Arbeitsgericht und bei dem ist auch der Mahnbescheid zu beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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