Monierung Mahnbescheidsantrag PartG mbB

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Palm
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#1

06.08.2015, 09:11

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen!

Hatte einer von euch auch schon mal den Fall, dass ihm/ihr ein Mahnbescheidsantrag moniert wurde, weil das Mahngericht die Rechtsform "PartG mbB" nicht kennt!?

Ich habe sehr gestaunt, als ich diese Antwort heute von einem Rechtspfleger des AG Coburg bekommen habe...Partnerschaft mbB soll angeblich gehen, ist doch aber nicht die offizielle und richtige Bezeichnung!

Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht Tipps auf Lager?
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#2

06.08.2015, 11:41

Ich hatte zwar noch keine PartG mbB, aber bei solchen Sachen gilt immer Rpfl. anrufen. Ich nehme zumindest an, dass die Monierung automatisch erfolgt ist und nicht direkt von einem Rpfl. kam, oder?

Hast Du mal im Online-Mahnverfahren nachgeschaut, ob es die Abkürzung gibt?
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alraune
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#3

06.08.2015, 11:55

Ich hab mal geguckt: Beim Online-Mahnverfahren wird "Partnerschaftsgesellschaft mbB" (also ausgeschrieben) vorgegeben. Im RA-Micro wird bei der Adressanlage diese Rechtsform auch unabgekürzt vorgegeben. Vermutlich genau deswegen, also weil das Mahngericht sonst meckert.
Palm
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#4

06.08.2015, 14:15

Danke für Eure schnellen Antworten. Es liegt so wie es aussieht an Datev. Da ist als Rechtsformkürzel PartG mbB hinterlegt, und dass frisst mir das System beim AG Coburg nicht...
Ärgerlich wenn sich der Erlass des Mahnbescheides wegen sowas verzögert und man die Akte noch mal in die Hand nehmen muss.

:thx
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Anahid
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#5

12.08.2015, 09:13

Mach Dir nix draus Palm. Ich hab nicht umsonst auf die Abschaffung von DATEV bestanden. Und wenn Du das bei denen monierst, dann bekommst Du nur zur Antwort, dass Du der Einzige bist, der sich beschwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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