Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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FrankenBrunnen
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#1

05.08.2015, 13:45

Hallo ihr lieben,

bin neu hier und hab mal eine blöde Frage. Wenn wir für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen fällt ja eine 0,5 Gebühr an. Können wir uns die Kosten dann vom Antragssteller wieder holen wenn die Forderung ungerechtfertigt war? Steh grad total auf dem Schlauch und finde dazu nichts. :kopfkratz Danke schon mal für eure Hilfe :oops:
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icerose
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#2

05.08.2015, 13:52

Hallo, :wink1
1. Herzlich willkommen hier,
2. es gibt keine blöden Fragen,
3. Ja, das geht und zwar so: Durch euren Widerspruch wird die Gegenseite den Anspruch zu begründen haben. Erstmal weitere GK zahlen, dann wird das Verfahren abgegeben, dann kommt die Aufforderung zur Anspruchsbegründung (an den Antragsteller). Tut er das nicht, könnt auch ihr die weiteren GK zahlen, dann wird das Verfahren ans streitige Gericht abgegeben, die Gegenseite wird aufgegeben, den Anspruch zu begründen. Ihr werdet eure Argumente vortragen....Am Ende gibts (meistens) ein Urteil mit einer Kostengrundentscheidung. Wenn die da ist, machst du den Kfa (ganz normal mit allem, was angefallen ist).

LG ;)
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FrankenBrunnen
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#3

05.08.2015, 14:16

Dankeschön :)
ok nur leider hat die Gegenseite nachdem sie den Mahnbescheid gestellt haben und wir den Widerspruch eingelegt haben nichts weiter gemacht. Wir haben daher eine keine Aufforderung zur begleichung weitere Gerichtskosten bekommen. Oder steh ich grad total auf dem Schlauch?

Ganz lieben Dank :)
tiko73

#4

05.08.2015, 14:19

Natürlich könnt ihr keine Aufforderung bekommen haben; die bekommt nur der Antragsteller.
Ihr könnt aber die Abgabe beantragen und bekommt dann eben die GKR zur Begleichung.
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katuscha
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#5

05.08.2015, 14:21

Ihr bekommt auch keine Aufforderung, die bekommt nur die Gegenseite.

Ich hatte diesen Fall noch nicht, würde nun aber beim Mahngericht anrufen und fragen, wie das genau läuft, wenn ihr das streitige Verfahren einleiten wollt.
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#6

05.08.2015, 14:33

es geht so, wie tiko73 es beschrieben hat. Ist aber auch eher selten nötig, dass der Antragsgegner den Abgabeantrag stellen muss.
@frankenBrunnen: ich wollte dich nicht verwirren.Ich dachte daran, dass man sich ja ausrechnen kann, wieviel GK gezahlt werden müssen. Sorry.
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#7

05.08.2015, 14:36

Ahh super vielen vielen lieben Dank jetzt blick ich wieder durch :)
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