Mandant reagiert nicht auf RA-Rechnung

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dundine
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#1

31.07.2015, 07:11

Hi zusammen,

ich habe aktuell einen Fall, in dem unser Mandant seine Rechnung nicht zahlt. Auch meine Anrufe bei ihm bleiben unbeantwortet.
Nach der Rechnung wurde Mahnung verschickt, keine Reaktion.
Nun sagt mein Chef, ich soll ein außergerichtliches Mahnschreiben fertigen mit zusätzlichen RA-Kosten (also 3100+7002+7008), wie man sie halt bei "normalen Mandanten" fertigt.

Handhabt Ihr das ähnlich?
Für mich ist es neu, dass der RA sozusagen sich selbst beauftragt..
Aber würde er die Mahnsache abgeben, würden die Kosten ja auch anfallen...

Kostenfestsetzung wäre dann natürlich der nächste Schritt... (Wäre die "Mahnsache" dann mit aufzunehmen als angefallene Kosten?)
Pilgrim

#2

31.07.2015, 07:49

Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, machst du einen Kostenfestsetzungsantrag gegen den Mandanten gemäß § 11 RVG.

Wenn keins anhängig ist, beantragst du einen Mahnbescheid.
Schreibblitz
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#3

31.07.2015, 08:19

Pilgrim hat geschrieben:Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, machst du einen Kostenfestsetzungsantrag gegen den Mandanten gemäß § 11 RVG.

Wenn keins anhängig ist, beantragst du einen Mahnbescheid.
:zustimm
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dundine
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#4

31.07.2015, 08:23

Also hat noch niemand den "friedlichen" Weg über ein anwaltliches Aufforderungsschreiben genutzt ;)
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Soenny
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#5

31.07.2015, 08:31

Auffordern kannst du, aber keine Gebühren verlangen ;)
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#6

31.07.2015, 08:34

Soenny hat geschrieben:Auffordern kannst du, aber keine Gebühren verlangen ;)
So sehe ich es auch.

Wir kündigen jedoch mit dem ersten Mahnschreiben an, dass ab dem zweiten Mahngebühren anfallen, die dann pro Mahnung 5,00 EUR betragen.

Ansonsten bleibt dann nur wie schon gesagt wurde

Mahnbescheid oder Kostenfestsetzung
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#7

31.07.2015, 08:38

Der "friedliche" Weg bringt leider nix bei nichtzahlungswilligen Mandanten. Daher wie bereits gesagt Mahnbescheid oder KFA :)
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#8

31.07.2015, 08:42

Warum eigentlich nicht? Wenn der RA die Sache an einen Kollegen zur Eintreibung abgeben würde oder gar an ein Inkassobüro, dann wären die Gebühren ja auch fällig. Weiß zufällig jemand einen §, der so etwas regelt?
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niva
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#9

31.07.2015, 08:46

Bei mir gibt es 3 Mahnungen (solange Chefin mir nicht dazwischenfunkt :roll: ).

1. sicherlich ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen...
2. jetzt zahlen Sie mal bitte endlich
3. letzte Aufforderung sonst MB/KFA

Wenn es nach meiner Chefin geht, dann gibt es ca. 10 - 20 Mahnschreiben und gerne mal mit dem Angebot dann doch nur einen geringen Pauschalbetrag zu zahlen, was leider auch nicht hilft. und wenn ich nach 2 Jahren mal ne Akte finde, die immer noch offen ist, beschwert sie sich, wenn ich nicht nett genug schreibe. :motz :motz :motz

Manchmal hilft auch anrufen, da unsere Mandanten sehr verpeilte Mandanten sind, eine Kollegin macht das richtig gerne und ist damit auch recht oft erfolgreich, zumindest wenn es darum geht, Mandanten an die Fortsetzung ihrer Ratenzahlungen zu erinnern.
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#10

31.07.2015, 08:50

Wir drohen auch oft an, dass weitere Fälle nicht weiter bearbeitet werden, sollte die Rechnung xy nicht gezahlt werden. Hilft auch.
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