Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe:
Ich sitze vor einem MB-Antrag für unseren Mandanten und soll für ihn Pflegedienstleistungen per MB geltend machen, genauer gesagt die private Zuzahlung.
Es handelt sich um einen Pflegedienstleister - kann ich da denn trotzdem im MB die Katalognummer 13 (Krankenhauskosten - Pflege/Behandlung) nehmen??
Oder dann doch eher die Katalognummer 5 (Dienstleistungsvertrag)?
Wäre super, wenn ich eine schnelle Hilfe bekäme, damit der MB noch vor 12 Uhr heute rausgehen kann. Dann ist er endlich von meinem Schreibtisch verschwunden
Euch noch einen schönen sonnigen Arbeitstag und freut euch schon auf morgen
Mahnbescheid wegen Pflegedienstleistungen
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Ich würde die 5 nehmen
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Klingt beim genaueren Überlegen auch sinnvoller! Danke für die super schnelle Hilfe, dann kann ich den jetzt endlich fertig machen!
Einen schönen Tag wünsche ich noch
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