Hi,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe folgendes Problem:
Ich soll Mitgliedsbeiträge per Mahnbescheid geltend machen und zwar den kompletten Jahresbeitrag. Zum einen: es gibt keinen Vertrag, da dieser übers Internet abgeschlossen ist. Lt. Mdt. gilt der Vertrag abgeschlossen mit dessen EMail-Bestätigung. Kann ich den Jahresbetrag dann in einem Betrag geltend machen? Können Zinsen geltend gemacht werden?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Mitgliedsbeitrag Internetvertrag geltend machen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das kommt drauf an, wie der Vertrag geschlossen ist. Das kann man nicht pauschal beantworten. Wenn z.B. vereinbart ist, dass der Jahresbeitrag im Voraus zu zahlen ist, dann sollte das gehen, und zwar auch bzgl. Zinsen wenn die weiteren Voraussetzungen (z.B. Mahnung bei Verbraucher) dafür vorliegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke, hat mir weitergeholfen