Abrechnen von Mahn-Akten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
vinya
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#1

29.06.2015, 10:42

Hallo zusammen,
ich bin ja noch relativ neu auf dem Gebiet. Mein Chef hat einen Mandanten, der uns sein ganzes Mahngeschäft mit seinen Kunden überlässt. Das sind vielleicht so 3-4 Mahnschreiben mit anschließendem MB/VB pro Monat. Das ganze seit ca. 3 Monaten. Ich (Sekretärin ohne ReFa-Ausbildung) versuche also im Moment, ein möglichst effizientes System in das ganze reinzubringen. Wir verwenden keine Anwalts-Software, ich mache das alles "zu Fuß". Noch ist es halbwegs überschaubar. :roll:

Meine Frage zum Praktischen: wie macht ihr "erfahrenen Hasen" das mit der Abrechnung gegenüber dem Mandanten? Jeden Schritt einzeln (also GG für's Mahnschreiben - Nr. 3305 + Anrechnung GG - Nr. 3308 - dann evtl. noch Gerichtsverfahren oder Vollstreckung durch GV) oder eine Gesamtrechnung am Schluss? Oder 2300 - 3305+3308 - 3100/3309?
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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sunny84
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#2

29.06.2015, 10:47

Also in meiner letzten Kanzlei wurde in solchen Fällen wie folgt abgerechnet:

Das erste Mal nach Erstellen des MB (also 2300 + 3305 abzgl. Anrechnung + GK).
Das nächste Mal dann nach Einleitung der ZV (3308 + 3309).
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alraune
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#3

29.06.2015, 11:38

Die Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben würde ich gleichzeitig mit dessen Versendung an den Schuldner ggü. dem Mandanten abrechnen. Wenn der Gegner nämlich auf dieses Schreiben hin nicht zahlt und ein Mahn- bzw. Klageverfahren erforderlich wird, muss diese Gebühr vom Mandanten bereits an Euch bezahlt sein, um sie als Verzugsschaden im MB oder in der Klage als Nebenforderung geltend machen zu können.

Alles andere kannst Du am Ende abrechnen, wenn Dein Chef das so möchte. In meiner Kanzlei werden allerdings einzelne Teilleistungen abgerechnet und nicht erst alles am Schluss, das war in meiner vorigen Kanzlei auch so.
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skugga
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#4

29.06.2015, 11:44

alraune hat geschrieben:Wenn der Gegner nämlich auf dieses Schreiben hin nicht zahlt und ein Mahn- bzw. Klageverfahren erforderlich wird, muss diese Gebühr vom Mandanten bereits an Euch bezahlt sein, um sie als Verzugsschaden im MB oder in der Klage als Nebenforderung geltend machen zu können..
Muss noch nicht gezahlt sein, auch wenn sich dieser Irrglaube immer noch hält. Allerdings muss abgerechnet sein, insofern würde auch ich nach dem vorgerichtlichen Mahnschreiben das erste Mal gegenüber dem Mdt. abrechnen.
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alraune
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#5

29.06.2015, 11:46

skugga hat geschrieben:Muss noch nicht gezahlt sein, auch wenn sich dieser Irrglaube immer noch hält.
Jetzt bin ich neugierig. Ich habs im Seminar so gelernt. Warum ist das ein Irrglaube?
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skugga
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#6

29.06.2015, 11:50

alraune hat geschrieben:
skugga hat geschrieben:Muss noch nicht gezahlt sein, auch wenn sich dieser Irrglaube immer noch hält.
Jetzt bin ich neugierig. Warum ist das ein Irrglaube?
Weils nicht auf die Zahlung, sondern auf die Fälligkeit ankommt - der Schaden, aufgrund dessen die Kosten im MB geltend gemacht werden, sind dem Mandanten ja auch bereits ohne Zahlung entstanden.
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#7

29.06.2015, 11:57

OK, danke schon mal. Dann werde ich mal noch ein paar Rechnungen auf den Weg bringen. Ist ja eh Monatsende... ;)

Zur Form... der Mandant überreicht uns die Mahnsachen immer im Paket, also hier mal 3, da mal 3. Die bearbeite ich idR dann auch so. Finde es aber irgendwie unschön bzw. habe Hemmungen, dem Mandanten dann auch 3 Rechnungen in einem Umschlag zu schicken... aber wahrscheinlich sollte ich mich davon freimachen, oder?
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#8

29.06.2015, 13:15

Wir schreiben Rechnungen nach jeder Maßnahmen nur, wenn wir befürchten, keine Zahlung vom Mdt. zu erhalten.
Ansonsten rechnen wir meist am Ende der Angelegenheit ab oder natürlich wenn zwischenzeitlich Zahlungen erfolgen. Alleine wegen der Anrechnungsvorschrift finde ich ein abrechnen zwischen Aufforderung und MB ungünstig, dann lieber nach Beantragung des VB, dann wäre das Titulierungsverfahren vollständig abgerechnet.

Wenn ihr nicht mit einer Anwaltssoftware arbeitet, hast Du Dir eine Liste der laufenden Sachen angelegt und wann was gemacht wurde oder Wiedervorlage im Kalender? Ich frage mehr aus Neugier.
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#9

29.06.2015, 13:40

vinya hat geschrieben:Zur Form... der Mandant überreicht uns die Mahnsachen immer im Paket, also hier mal 3, da mal 3. Die bearbeite ich idR dann auch so. Finde es aber irgendwie unschön bzw. habe Hemmungen, dem Mandanten dann auch 3 Rechnungen in einem Umschlag zu schicken... aber wahrscheinlich sollte ich mich davon freimachen, oder?
Bei uns kam alles, was einen Mandanten betraf auch in einen Umschlag. Ob der Mandant die Rechnungen nun alle auf einmal bekommt oder jeweils 1 - 2 Tage versetzt, ist im Grunde doch egal. Zahlen muss er so oder so erstmal :)
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#10

30.06.2015, 11:01

Geniesserin hat geschrieben:Wenn ihr nicht mit einer Anwaltssoftware arbeitet, hast Du Dir eine Liste der laufenden Sachen angelegt und wann was gemacht wurde oder Wiedervorlage im Kalender? Ich frage mehr aus Neugier.
Ja, ich trage mir die Fristen als Wiedervorlage im Kalender ein. Also Zahlungsfrist, Fristen für Antrag MB/VB usw.

Außerdem trage ich auf den Aktenblättern per Hand ein, wann was gemacht wurde, auch, wann Zahlungen eingegangen sind, welcher Betrag noch offen ist. Auch hier feile ich noch am System.

Ich hatte auch mal eine Excel-Übersichtstabelle für alle Akten angelegt, aber die bekam nach und nach immer mehr Spalten, und ich persönlich finde Excel-Tabellen, die nicht mehr komplett auf den Monitor passen, unübersichtlich und daher nicht brauchbar.

(((Die Mahnsachen laufen hier auf allerunterster Priorität, daher darf ich da auch nicht zu viel Zeit hinein investieren, auch wenn ICH das Thema an sich super spannend finde.)))
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