Hilfe zu einer Mahnverfahren- Frage

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MaRa84
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#1

18.06.2015, 10:12

Hallo ihr lieben!
Ich brauche mal wieder eure Hilfe!
Ich hab nicht wirklich viel Plan von Mahnsachen, Vollstreckungssachen. Einen Antrag auf MB krieg ich noch hin aber dann... :oops:

Naja..zu meiner Frage:
Wir haben für unseren Mandanten einen MB beantragt. So, nun hatten wir eine Monierung wegen eines Tippfehlers. Aber komischerweise wurde an den Mandanten zugestellt, weil angeblich unter unserer Adresse nicht zugestellt werden konnte. Ganz komisch. Mit Sachbearbeiterin telefoniert usw sie konnte es sich auch nicht erklären. Es verging wieder was zeit und unser Mandant hat die Kostenrechnung für das Mahnverfahren bekommen. Dann etwas die Mitteilung, dass der Beklagte Widerspruch eingelegt hat + Kostenrechnung für Widerspruch.
So, nun hat der Mandant (gerade eben) das alles gezahlt und will jetzt aber, aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr weitermachen.Wie muss ich verfahren, welches Gericht muss ich anschreiben um es mitzuteilen? Es soll kein gerichtliches Verfahren entstehen weil weitere Kosten vermieden werden sollen.

Könnt ihr mir helfen?

LG
espi
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#2

18.06.2015, 10:16

Es wird von Amts wegen nichts weiter geschehen, außer die Meldung, dass die Voraussetzungen für ein Klageverfahren vorliegen, ihr müsstet jetzt die fehlenden 2,5 Gerichtskosten zahlen, um zu signalisieren, dass ihr klagen wollt. (dann würdest du nur noch eine Klagebegründung schreiben).
Zahlt ihr das nicht ein, endet der Rechtsstreit.
samsara
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#3

18.06.2015, 10:16

Durch die Einzahlung der GK für das streitige Verfahren gibt das Mahngericht nach Eingang der GK das Verfahren an das im Mahnbescheid bezeichnete Streitgericht ab. Von dort erhält der Mandant dann die Mitteilung, dass innerhalb einer Frist von XX der Anspruch begründet werden muss.
MaRa84
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#4

18.06.2015, 10:20

Ah Danke!! Ok, das heißt also, dass ich jetzt nichts unternehmen muss, damit der Rechtsstreit endet?! Fallen irgendwelche Kosten noch an wenn ich nichts mache? Also beispielsweise für das Abgeben an das Amtsgericht oder so?
espi
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#5

18.06.2015, 10:29

Das kommt jetzt ein wenig darauf an. Wenn du im Mahnbescheid bereits angegeben hast, dass im Falle des Widerspruchs ein streitiges Verfahren angestrebt wird, dann könnten ggf. Zahlungsaufforderungen bezüglich der Gerichtskosten kommen.
Wenn nicht würde ich davon ausgehen, dass nichts weiter passiert, ergo auch keine Kosten mehr entstehen.
MaRa84
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#6

18.06.2015, 10:32

OH NEIN Mist! Ja hab es beantragt! Und nun?
samsara
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#7

18.06.2015, 10:37

Zahlungsaufforderungen bezüglich der Gerichtskosten kommen
Dann etwas die Mitteilung, dass der Beklagte Widerspruch eingelegt hat + Kostenrechnung für Widerspruch.
So, nun hat der Mandant (gerade eben) das alles gezahlt
Die GK für das streitige Verfahren hat der Mandant doch schon bezahlt.
espi
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#8

18.06.2015, 10:40

Das war für mich nicht ganz deutlich, wenn der Mandant schon die vollen 3 Gerichtsgebühren gezahlt hat, machst du eine Klagerücknahme nach 269 ZPO. Das AKtenzeichen für das streitige Verfahren muss dann ja bereits mitgeteilt worden sein.
Ich meine dann bekommst du 2 GK erstattet.
MaRa84
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#9

18.06.2015, 10:41

Ich dachte er MUSS das zahlen, weil einmal die Gebühr fürs Mahnverfahren und einmal die Gebühr für den Widerspruch. Musste er die Gebühr für den Widerspruch gar nicht zahlen wenn er nicht ins streitige Verfahren will? Aber einer müsste es doch eh zahlen oder?
Aber deshalb hab ich auch gedacht, ich müsste dann ein Gericht oder so anschreiben um zu erklären, dass die Kosten gezahlt sind, der Mandant aber nicht ins streitige Verfahren will.
samsara
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#10

18.06.2015, 10:43

Das AKtenzeichen für das streitige Verfahren muss dann ja bereits mitgeteilt worden sein.
Muss es nicht, weil die GK ans Mahngericht überwiesen werden und erst dann die Abgabe ans Streitgericht erfolgt.

Wenn Du gegenüber dem Streitgericht die Klage zurücknimmst, wird zumindest ein Teil der eingezahlten GK zurückerstattet.
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