MB nachdem Hauptsache für vorger. Mahnschr. bezahlt wurde

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Anahid
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#11

23.06.2015, 10:20

Da die Hauptforderung nicht mehr Bestandteil des Mahnverfahrens ist, sondern es hier nur noch um die "Verzugskosten" (Eure vorgerichtliche Geschäftsgebühr + Verzugszinsen) geht, ist das eine neue Angelegenheit und dann ist die GG nicht auf die VG anzurechnen. Du kannst die Verzugszinsen auch als eigene Katalognummer angeben.
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vinya
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#12

23.06.2015, 11:28

Danke nochmal! Hab mich jetzt durchgewurschtelt. ;)
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
vinya
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#13

01.07.2015, 14:14

Update: Hab eine Monierung vom Mahngericht bekommen wg. der ausgerechneten Zinsen. Ich muss sie jetzt wohl doch als eigene Katalognr. angeben. Muss mich morgen mal schlau machen, wie ich das anstelle...
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samsara
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#14

01.07.2015, 14:34

vinya hat geschrieben:Update: Hab eine Monierung vom Mahngericht bekommen wg. der ausgerechneten Zinsen. Ich muss sie jetzt wohl doch als eigene Katalognr. angeben. Muss mich morgen mal schlau machen, wie ich das anstelle...
So eine Monierung hatte ich auch mal. Bei mir waren die Zinsen höher, als die Restforderung einer Zahlungsvereinbarung (letzte Rate wurde nicht gezahlt). Hab die ausgerechneten Zinsen nicht nach Katalog-Ziffer 46 geltend gemacht, da diese Ziffer lt. Erklärung nur für die Zinsen gilt, bei denen die zugrundeliegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Hab damals wg. der Monierung mit dem Rechtspfleger telefoniert. Theoretisch war mein MB-Antrag richtig, aber er wurde moniert, weil die Hauptforderung eben geringer war. Ich musste dann tatsächlich die Zinsen nach Ziffer 46 geltend machen, obwohl das eigentlich falsch war.
vinya
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#15

02.07.2015, 10:55

samsara hat geschrieben:
vinya hat geschrieben:Update: Hab eine Monierung vom Mahngericht bekommen wg. der ausgerechneten Zinsen. Ich muss sie jetzt wohl doch als eigene Katalognr. angeben. Muss mich morgen mal schlau machen, wie ich das anstelle...
Ich musste dann tatsächlich die Zinsen nach Ziffer 46 geltend machen, obwohl das eigentlich falsch war.
Ja, so haben wir uns jetzt auch geeinigt. Immerhin ließ sich das per Telefonat und damit recht unbürokratisch erledigen.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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