Pepples hat geschrieben:
BTW: Seit wann arbeitest Du wieder bei einem Anwalt. Zuletzt haste doch erzählt, dass Du vollkommen branchenfremd beschäftigt bist.
ich arbeite seit kurzem wieder nebenberuflich bei einem RA. Warum fragst du?
Kautionsguthaben sind als Spareinlage mit gesetzlicher Verzinsung anzulegen, BGH, Aktenzeichen VIII ZR 98/10, Urteil vom 13.10.2010 Ich denke, darin sind wir uns einig. Und dann gibt es für die Zeit der Anlage eben auch nur die konkret anfallenden Zinsen nach den jeweils gültigen Zinssätzen und die muss man ggf. bei der Bank erfragen.Jupp03/11 hat geschrieben:Dann sag mir dazu bitte die entsprechende Rechtsgrundlage.Pepples hat geschrieben:Ja, das stimmt. Aber auch dann gibt's die 3 % nicht für die gesamte Zeit.
Ich bearbeite eine Nachlasssache, in der Erben zu ermitteln sind, und die Bank beißt sich irgendwohin wegen des Zinssatzes.
Weil es nicht das erste Mal wäre, dass Du was privat fragst und Du ja weißt, dass wir darauf achten müssen.ellimorelli hat geschrieben:Pepples hat geschrieben:
BTW: Seit wann arbeitest Du wieder bei einem Anwalt. Zuletzt haste doch erzählt, dass Du vollkommen branchenfremd beschäftigt bist.
ich arbeite seit kurzem wieder nebenberuflich bei einem RA. Warum fragst du?