Hallo,
wir haben im Auftrag des Gläubigers MB beantragt. Es ist keine Zahlung erfolgt und kein Widerspruch gestellt worden, so dass nun der Antrag auf Erlass des VBs gefertigt werden kann.
Oben links über der Geschäftsnummer steht unsere ursprüngliche Hauptforderung. Nun sind ja noch weitere Kosten entstanden. Also vom Mahngericht ausgerechnete Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Die wurden aber der Hauptforderung im VB nicht dazu addiert. Muss ich diese Kosten unter "6. Weitere Auslagen des Antragstellers" eintragen oder werden die dann später automatisch dazu gerechnet?
Danke für Eure Antworten!
naylu
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die brauchst du nicht dazu zu addieren, die erscheinen dann im VB automatisch mit. wenn du den VB beantragst am besten noch darauf achten, dass du unter Nr. 7 mit einträgst, dass die Kosten des Verfahrens verzinst werden sollen.
I tried to act normal...
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