Formerfordernis eines Widerspruchs gg. MB

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Rumpelstilzchen
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#1

17.02.2015, 08:50

Guten Morgen und Helau,
wir beantragen für unseren Mandanten einen Mahnbescheid.
Die Gegenseite legt Widerspruch ein, indem sie auf das Original des Mahnbescheids oben rechts handschriftlich schreibt:
"Hiermit lege ich gegen diesen Manbescheid Widerspruch (gesamter Anspruch) ein, Ort XY, Datum XY, Unterschrift"

Besteht für die Einlegung eines Widerspruchs ein Formerfordernis (z. B. auf dem entsprechenden Formular)?

Danke
Moli
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#2

17.02.2015, 08:57

Guten Morgen,

soweit ich weiß, ist es nicht zwingend notwendig, den Widerspruch auf dem entsprechenden Formular einzulegen.
LG Moli
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Anahid
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#3

17.02.2015, 09:13

Eine Verpflichtung, das Formular zu benutzen, besteht nicht. Du kannst den Widerspruch auch als Schriftsatz formulieren. Die Art Eures Gegners ist zwar untypisch, müsste aber m.E. gelten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
likema31
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#4

17.02.2015, 09:43

Man muss das Formular nicht benutzen, denn der Widerspruch kann auch als normaler Schriftsatz erfolgen.

Die Form bei Euch ist sicherlich recht ungewöhnlich, aber doch eigentlich recht effizient. ;)
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Rumpelstilzchen
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#5

17.02.2015, 11:52

:thx
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