Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Christina787
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#1
30.01.2015, 09:04
Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe im Dezember zur Verjährungsunterbrechung einen Mahnbescheid gegen eine Privatperson beantragt. Der Mahnbescheid konnte an die Privatanschrift nicht zugestellt werden.
Der Schuldner ist GEschäftsführer eine GmbH. Kann ich den Mahnbescheid auch an die Geschäftsanschrift zustellen lassen?
Wie schnell muss ich den Mahnbescheid neu zustellen lassen, um Verjährung wirklich zu unterbrechen?
Viele Grüße und vielen Dank schon mal!!
Christina
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Kaltforelle
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#2
27.02.2015, 12:25
6 Monate nach letzter Verfahrenshandlung, d.h. Mitteilung des Gerichts wegen Unzustellbarkeit.
Wieso konnte denn an der Privatanschrift nicht zugestellt werden?
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advocatus diaboli
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#3
27.02.2015, 20:08
Sind 6 Monate auch einschlägig, wenn eine Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO) erforderlich ist?