Halteranfrage

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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B.roeller
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#1

30.01.2015, 09:01

Hallo,

ich habe eine außergerichtliche Forderung einzutreiben. Die Forderung ist fällig und nicht bestritten.
Wie komme ich an einer Halteranfrage dran? DAs Straßenverkehrsamt verweigert mir die Auskunft.
Sie verweisen auf § 39 Abs. 1 STVG.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

30.01.2015, 10:49

Ohne Titel kommst Du da nicht dran.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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