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arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 23.01.2015, 10:32
von Blume13
Huhu,
hab zum ersten Mal einen MB im Arbeitsgericht gemacht. Ich musste diesen zum Ende des Jahres machen und um die Verjährung zu hemmen, und jetzt hab ich eine Monierung bekommen. Ich habe das falsche Gericht angegeben. Jetzt möchte ich gerne wissen, wenn ich die Abgabe des Verfahren sbeantage, ob die Verjährung dann immer noch gehemmt ist oder ob der Mahnantrag als komplett neu eingegangen gewertet wird?

Wenn es jemand weiß, bitte melden.

Danke
Blume 13

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 23.01.2015, 10:53
von AliceImWunderland
Wenn du bisher nur eine Monierung bekommen hast, ist es noch kein neuer Mahnbescheid, sondern immer noch das alte Mahnverfahren. Sofern der MB noch vor dem 31.12.14 beim Gericht eingegangen ist, ist die Verjährung gehemmt.
Voraussetzung für die Hemmung der Verjährung ist aber, dass der MB "demnächst" beim Antragsgegner zugestellt wird. Die Frage ist jetzt, wie schnell das Gericht deine Monierungsantwort bearbeitet und und ob das dann noch für die "Zustellung demnächst" ausreicht.

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 23.01.2015, 11:55
von jojo
Du darfst halt nur nicht zurücknehmen und neu beantragen, sondern musst die Verweisung beantragen.