Eilt sehr! Mahnbescheid aus abgetretenem Recht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Rehlein87

#1

30.12.2014, 13:43

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage:
Wir machen eine Forderung unseres Mandanten (Privatperson) geltend, der den Anspruch an uns abgetreten hat gegenüber einer Firma geltend.
Nun meine Frage bezüglich der Zinsforderung:
Muss ich hier dann 5 % oder 8 % über Basiszinssatz nehmen?
Wäre für eine schnelle Hilfe sehr dankbar! :kopfkratz
Benutzeravatar
NoFaWi
Forenfachkraft
Beiträge: 166
Registriert: 06.08.2009, 18:19
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#2

30.12.2014, 14:18

Man kann nur abtreten, was man selbst innehat.

PS: Die Zinsen betragen seit einiger Zeit schon 9 (nicht 8 %).
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

30.12.2014, 14:29

Ich hätte auch gesagt, dass Euer Mandant nur seinen Anspruch abtreten kann und somit tendiere ich zu 5%.

Was die 9% über Basiszinssatz angeht, das gilt zwar ab 29.07.2014, aber ist das nicht nur für Schuldverhältnisse die nach dem 29.07. eingegangen sind? Dachte für die "Altschulden" gilt weiterhin 8% über dem Basiszinssatz.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#4

30.12.2014, 14:35

NoFaWi hat geschrieben:
PS: Die Zinsen betragen seit einiger Zeit schon 9 (nicht 8 %).
PPS: Nur wenn der Anspruch nach dem 29.07.2014 entstanden ist. ;)

@Rehlein: Ich würde nur 5%-Punkte nehmen, kann das aber nicht begründen. Denke aber, dass eine Abtretung nicht zu höherem Zinssatz berechtigt.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Rehlein87

#5

30.12.2014, 14:38

Ok Dankeschön.
Antworten