Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Rehlein87
#1
30.12.2014, 13:43
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage:
Wir machen eine Forderung unseres Mandanten (Privatperson) geltend, der den Anspruch an uns abgetreten hat gegenüber einer Firma geltend.
Nun meine Frage bezüglich der Zinsforderung:
Muss ich hier dann 5 % oder 8 % über Basiszinssatz nehmen?
Wäre für eine schnelle Hilfe sehr dankbar!
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NoFaWi
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#2
30.12.2014, 14:18
Man kann nur abtreten, was man selbst innehat.
PS: Die Zinsen betragen seit einiger Zeit schon 9 (nicht 8 %).
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Tigerle
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#3
30.12.2014, 14:29
Ich hätte auch gesagt, dass Euer Mandant nur seinen Anspruch abtreten kann und somit tendiere ich zu 5%.
Was die 9% über Basiszinssatz angeht, das gilt zwar ab 29.07.2014, aber ist das nicht nur für Schuldverhältnisse die nach dem 29.07. eingegangen sind? Dachte für die "Altschulden" gilt weiterhin 8% über dem Basiszinssatz.
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Geniesserin
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#4
30.12.2014, 14:35
NoFaWi hat geschrieben:
PS: Die Zinsen betragen seit einiger Zeit schon 9 (nicht 8 %).
PPS: Nur wenn der Anspruch nach dem 29.07.2014 entstanden ist.
@Rehlein: Ich würde nur 5%-Punkte nehmen, kann das aber nicht begründen. Denke aber, dass eine Abtretung nicht zu höherem Zinssatz berechtigt.
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