Mahnbescheid per Fax

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sunny84
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#11

23.09.2015, 11:55

Also ich hab immer pro Gericht bloß einen Umschlag gemacht. Da ist in neun Jahren auch nie was schief gegangen. Gerade bei Mahnbescheiden find ich das sonst auch echt Portoverschwendung, da man die ja in nem großen Umschlag verschicken muss, weil sie nicht geknickt werden dürfen. Und rein theoretisch kann das Teil auch verloren gehen oder irgendwo mitgegriffen werden, wenn du alle einzeln verschickst...
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samsara
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#12

23.09.2015, 12:02

Bis vor kurzem habe ich einen einzelnen Mahnbescheid sogar geknickt und in einem kleinen Kuvert weggeschickt :oops: Die Coburger haben sich aber auch nie darüber beschwert.
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PeachyCJ
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#13

23.09.2015, 12:04

Na dann werde ich die beiden auch in einem Kuvert packen. :)

Ich danke euch :D
:katze1 :katze2 :katze3
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#14

23.09.2015, 12:11

samsara hat geschrieben:Bis vor kurzem habe ich einen einzelnen Mahnbescheid sogar geknickt und in einem kleinen Kuvert weggeschickt :oops: Die Coburger haben sich aber auch nie darüber beschwert.
Auf der ersten Seite stehen die Hinweise des Gerichts, dass man den Bescheid nicht knicken darf ;)

Aber hast ja dann Glück gehabt, dass die sich nicht beschwert haben. :)
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samsara
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#15

23.09.2015, 12:14

Auf der ersten Seite stehen die Hinweise des Gerichts, dass man den Bescheid nicht knicken darf ;)
Ich weiß. Ich habe mir diese Seite ehrlich gesagt noch nie richtig durchgelesen - nur so überflogen :pfeif
Maddien
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#16

23.09.2015, 12:18

Entscheidend ist halt die Lesbarkeit des Barcodes auf der letzten Seite. Man kann auch so knicken, dass der nicht betroffen ist :)
läuft...
:huch
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skugga
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#17

23.09.2015, 12:55

Maddien hat geschrieben:Entscheidend ist halt die Lesbarkeit des Barcodes auf der letzten Seite. Man kann auch so knicken, dass der nicht betroffen ist :)
Eben. Und ich bin leidenschaftliche MB-Knickerin - beschwert hat sich in all den Jahren noch niemand.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#18

23.09.2015, 13:08

samsara hat geschrieben:
Auf der ersten Seite stehen die Hinweise des Gerichts, dass man den Bescheid nicht knicken darf ;)
Ich weiß. Ich habe mir diese Seite ehrlich gesagt noch nie richtig durchgelesen - nur so überflogen :pfeif
Ich hab auch nur irgendwann mal durch Zufall gesehen, dass das da steht :pfeif
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Maddien
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#19

23.09.2015, 13:11

Da stand auch mal, dass der Antrag genau vier Seiten haben müsse - was bei sechs HF und ellenlangem Barcode einfach nicht mehr der Fall war :huepf
läuft...
:huch
samsara
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#20

23.09.2015, 13:15

Maddien hat geschrieben:Da stand auch mal, dass der Antrag genau vier Seiten haben müsse - was bei sechs HF und ellenlangem Barcode einfach nicht mehr der Fall war :huepf
:schock Meiner hat manchmal nur drei - ist aber vollständig.
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