Kreditbearbeitungsgebühren
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Hallo, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Ich möchte einen Mahnbescheid gegen eine Bank beantragen zwecks Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren. Welche Katalognr. würdet ihr nehmen: 28, Schadenersatz aus Kreditvertrag? Ich bin mir nicht sicher.
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Danke, ihr habt Recht. Darauf bin ich gar nicht gekommen
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Oh je, lassen einige Banken es echt so weit kommen?
Ich habe bei einigen Banken, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bekommen, weil sie mit der Bearbeitung nicht hinterherkommen.
Ich habe bei einigen Banken, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bekommen, weil sie mit der Bearbeitung nicht hinterherkommen.
- Muschel
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die Banken mit den wir zu tun haben, schreiben zwar auch, dass sie aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes mit der Bearbeitung nicht hinterherkommen, aber nichts von Verzicht auf Einrede der Verjährung. Da steht dann gewissermaßen, sie werden schon zahlen, man soll sich halt gedulden, soll aber kein Mahnverfahren etc. einleiten.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Das wäre mir, glaube ich, zu unsicher, dass dann nicht doch noch eine Bank mit der Einrede der Verjährung kommt. Dann sollen sie halt den Verzicht erklären, wenn sie es bis 31.12.2014 nicht schaffen.
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Darauf würde ich mich aber auch nicht verlassen. Denn am 01.01.15 sagen sie dann einfach Verjährung.Muschel hat geschrieben:die Banken mit den wir zu tun haben, schreiben zwar auch, dass sie aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes mit der Bearbeitung nicht hinterherkommen, aber nichts von Verzicht auf Einrede der Verjährung. Da steht dann gewissermaßen, sie werden schon zahlen, man soll sich halt gedulden, soll aber kein Mahnverfahren etc. einleiten.
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genau...und deshalb wird nochmals letzte Zahlfrist gesetzt und wenn wieder keine Zahlung da ist, wird eben der MB beantragt.
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Interessant wäre mal zu wissen, welche Banken "durchwinken" und welche noch immer den Anspruch auf Rückerstattung bestreiten. Wollen wir darüber nicht mal einen gesonderten Beitrag eröffnen?