Kreditbearbeitungsgebühren
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Hallo,
nochmal ne blöde Frage von mir: Ich hab jetzt für meine Schwester für einen Kredit aus dem Jahr 2011 das Musterschreiben aus dem Internet verwendet und will es morgen vorab per Fax an die Bank schicken.
Nachdem es ja jetzt ziemlich knapp ist, hab ich ne 10-Tages-Frist gesetzt (wurde in dem Musterbrief so vorgeschlagen). Nun will ich zudem die Einrede der Verjährung gleich mit abhaken und habe geschrieben:
Sollte eine Ausbezahlung binnen vorgenannter Frist nicht möglich sein, fordere ich Sie zum schriftlichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis ebenfalls 24.12.2014 auf. Sollte die Verzichtserkälrung nicht binnen vorgenannter Frist vorliegen, wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht.
Meint ihr, das passt so oder würdet ihr das anders schreiben?
Danke! LG
nochmal ne blöde Frage von mir: Ich hab jetzt für meine Schwester für einen Kredit aus dem Jahr 2011 das Musterschreiben aus dem Internet verwendet und will es morgen vorab per Fax an die Bank schicken.
Nachdem es ja jetzt ziemlich knapp ist, hab ich ne 10-Tages-Frist gesetzt (wurde in dem Musterbrief so vorgeschlagen). Nun will ich zudem die Einrede der Verjährung gleich mit abhaken und habe geschrieben:
Sollte eine Ausbezahlung binnen vorgenannter Frist nicht möglich sein, fordere ich Sie zum schriftlichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis ebenfalls 24.12.2014 auf. Sollte die Verzichtserkälrung nicht binnen vorgenannter Frist vorliegen, wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht.
Meint ihr, das passt so oder würdet ihr das anders schreiben?
Danke! LG
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Sorry, aber das dürfte langsam in die Rechtsberatungsschiene laufen.
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So ist es. Es betrifft Dein persönliches Umfeld, also Rechtsberatung. Frag Deinen Chef.
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Ich würde auch die Bank anschreiben. Wir haben von denen sogar schon Verzicht auf die Verjährungseinredeschreiben bekommen...aufgrund der BGH Entscheidung geht bei denen eh gerade alles drunter und drüber
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Also die Postbank hat nun auch reagiert und sinngemäß mitgeteilt, dass (natürlich) viele Kunden die Erstattung verlangen, die Anfrage so schnell wie möglich bearbeitet und geprüft wird. Bei positivem Ergebnis (wovon ich ausgehe, da eindeutig), der Betrag erstattet wird, auch wenn sich die Prüfung bis in 2015 erstreckt. Außerdem verzichten sie auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, der Anspruch auf Erstattung war bei Eingang des Briefes noch nicht verjährt.
- Anahid
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Wie jetzt? Die Bearbeitungsgebühr wurde zurückgezahlt, es fehlen aber die Zinsen? Oder wie soll ich die Frage verstehen.Kati93 hat geschrieben:Ich hab eine Frage, stellt ihr wegen den Zinsen der Bearbeitungsgebühr einen MB oder reicht ihr Klage ein? Wir sind uns da nicht ganz sicher..
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid hat geschrieben:Wie jetzt? Die Bearbeitungsgebühr wurde zurückgezahlt, es fehlen aber die Zinsen? Oder wie soll ich die Frage verstehen.Kati93 hat geschrieben:Ich hab eine Frage, stellt ihr wegen den Zinsen der Bearbeitungsgebühr einen MB oder reicht ihr Klage ein? Wir sind uns da nicht ganz sicher..
Ja genau, nur die Zinsen fehlen noch