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RA-Gebühren beim MB

Verfasst: 09.07.2007, 17:46
von tobik9
Hallo zusammen!

Ich stehe gerade ein bißchen auf dem Schlauch.

Ich muß bei einem MB die RA-Gebühren mit reinbringen. Die belaufen sich bei 1,3 2300 VV RVG in Höhe von 229,55 + MwSt und pauschale.

Wie errechne ich jetzt die 0,65 Gebühr? Kommt da ne anteilige Pauschale dazu?

Kann mir jemand helfen? Danke im voraus :oops:

lg Tobik9

Verfasst: 09.07.2007, 17:47
von luccimaus
0,65 ist die Hälfte von 1,3

Verfasst: 09.07.2007, 17:49
von tobik9
danke luccimaus!

Wie sieht es denn mit der MwSt und der Pauschale aus?

Wie errechnet die sich?

Verfasst: 09.07.2007, 17:49
von Manu_75
Genau, nur ne 0,65 OHNE Auslagenpauschale u. Mwst.

Verfasst: 09.07.2007, 17:50
von luccimaus
:zustimm

Verfasst: 09.07.2007, 17:52
von tobik9
Ich danke euch für die schnelle Hilfe :wink:


lg Tobik9

Verfasst: 09.07.2007, 17:53
von AyumiJoseline
Gibts da denn jetzt nicht die neue Regelung, dass die außergerichtliche RA-Tätigkeit voll in den MB als Nebenforderung aufgenommen wird und zudem eine Minderungsbetrag in Höhe der 0,65 Geschäftsgebühr?! Da ich in dem Büro hier sehr selten MBs machen muss weiß ich das jetzt nicht genau aber ich habe sowas im Hinterkopf! *g*

Verfasst: 09.07.2007, 17:57
von tobik9
:zustimm gehört habe ich das auch schon, aber bei uns wird das noch nicht praktiziert :!:

Verfasst: 09.07.2007, 17:57
von Manu_75
Sicher gibt es die. Ich hatte die Frage so verstanden, wie genau der Minderungsbetrag errechnet wird. Also nochmal zur Klarstellung:

die komplette 1,3 GG + Ausl.pauschale + Mwst. als sonstige Nebenforderung geltend machen und die 0,65 OHNE Ausl. + Mwst. als Minderungsbetrag!

Verfasst: 09.07.2007, 18:33
von tobik9
Danke euch für die schnelle Antwort :)