titulierte Forderung vollstrecken, wie?

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j3NN
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#1

04.04.2006, 21:01

Hallo,

ich hab ein kleines Problem, wir sind dabei für unseren Mandanten beim Schuldner zu vollstrecken, nun bei der eV gab der Schuldner an, eine titulierte Forderung gegenüber einem Dritten zu haben, wie vollstreck ich da?

Wäre super, wenn einer von euch einen Rat hat.

Lieben Gruß

Jenny
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Annile
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#2

04.04.2006, 22:13

Einen Pfüb machen und als Drittschuldner denjenigen angeben, den euer Schuldner im EV-Protokoll angegeben hat.

Obwohl ich fast vermute, dass dies nicht sonderlich erfolgversprechend wird, da sich sicherlich der Schuldner selbst die Forderung wohl schon vollstreckt hätte.

Wie siehts denn mit Konten aus? Arbeitet der Schuldner? Bestehen Versicherungen?
Es Annile :hurra
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j3NN
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#3

06.04.2006, 19:25

Wenn ich den Pfüb mache, was muss ich als Forderung reinschreiben? Also bei den Formularen diese Buchstaben da unten?! Und habt ihr evtl irgendwie ne Art Textbaustein den man bei sowas verwenden kann?! machen wir bei uns in der kanzlei zu wenig ;) machen Pfüb meist nur bei Gehalt und das is schon Jahre her, das das bei uns gemacht wurde .... wäre euch sehr dankbar .... die Sache zieht sich super lang hin derzeit .... andere möglichkeiten bestehen derzeit leider nicht ausser diese titulierte Forderung


thnx ... jenny
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Andreas

#4

06.04.2006, 19:28

Um zu wissen, was du als Anspruchsgrund reinschreibst, mußt du schauen, ob im EV-Protokoll etwas angegeben ist, weswegen der das Geld zu kriegen hat.

Wenn gar nix da steht, ist das natürlich der schlechteste Fall.

Ist euer Schuldner selbständig ? War der Drittschuldner ein Kunde von ihm ? Kannst du etwas genaueres sagen ?
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#5

06.04.2006, 20:17

jetzt kann ich leider überhaupt garnichts weiteres sagen, wenn erst montag oder dienstag, die akte wird nicht von mir bearbeitet und ich weiss nix drüber, hatte meiner kollegin nur von der seite hier erzählt und sie bat mich mal zu fragen ... ich werd sie mal fragen und dann erzähl ich mehr
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#7

10.04.2006, 21:05

mhz hat sich nun alles erledigt .... trotzdem danke für die antworten
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