Forderungskonto ......

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anwaltsliebling
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#1

06.07.2007, 16:05

Hallo zusammen,

da ich nicht wirklich ein ZV-Genie bin, sondern vielmehr ein ZV-Depp, möchte ich euch mal was fragen. Hatten heute in der Post einen KFB, wonach unser Mandant ... € an den Gegner nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit ...... zu zahlen hat. Ich will nun den KFB an den Mandanten übersenden mit dem Hinweis auf die Zahlung, die er zu leisten hat. Cheffe hat diktiert, dass ich eine aktuelle Forderungsaufstellung beizufügen habe.

Nun steh ich irgendwie denktechnisch auf dem Schlauch. Das Forderungskonto müsste ich erst anlegen, da noch keins für diese Sache im System besteht. Aber gebe ich dort nicht nur Daten ein, die den Schuldner (also unseren Gegner) betreffen? In diesem Falle betrifft es ja unseren Mandanten. Wenn ich jetzt ein Forderungskonto anlege, habe ich da nicht im System offene Forderungen gegen unseren Mandanten? *blödbin* Ich hoffe, ihr versteht, worauf ich hinaus will.

Es geht uns ja eigentlich nur darum, dass ausgerechnet wird, wieviele Zinsen seit ....... zusätzlich angefallen sind. Oh man, ich hasse sowieso ZV.

LG
Kerstin
Grüßle
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#2

06.07.2007, 16:14

Ich würde die Forderung einfach in das Programm eingegeben. Programm rechnet Zinsen dann aus. Und die Höhe der Zinsen kannst Du dann dem Mandanten mitteilen. Forderungskonto ist gar nicht nötig und bei uns beim Mandanten, der der Gegenseite Kosten gemäß KFB erstatten soll gar nicht üblich.
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Ickebins82
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#3

06.07.2007, 16:36

Ich würde ein Forderungskonto anlegen. bei Annotext kannst du doch ganz prima den kfb als anspruchsgrund einsetzen. das programm rechnet dir die zinsen aus und wenn das schreiben raus ist, kannst du zur not das forderungskonto wieder löschen. Musst du aber nicht. hat keine auswirkungen auf das system
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anwaltsliebling
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#4

06.07.2007, 16:40

Super, vielen Dank.
Grüßle
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beast
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#5

06.07.2007, 16:51

Ich würde das genau so machen. Die Forderung eingeben und ab wann du Zinsen haben willst, kannste ja auch im Forderungskonto angeben. Dann druckst du das einfach aus und schickst dem das mit.

LG
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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doxy123
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#6

06.07.2007, 22:47

ich habe noch einen anderen Vorschlag, falls der überhaupt noch notwendig ist...
also, wir sind eine der wenigen kanzleien, die kein Programm haben, dass heißt wir haben zwar eins, dass ist aber extra auf uns zugeschnitten und beinhaltet keine ZV und auch keine Forderungskonten.

Ich bin aber zu faul um mir die Zinsen auszurechnen und unsere Mandanten können es aber auch nicht, deshalb hier mein tipp:

http://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/

Tolle Sache, der Zinsrechner! :P

LG
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Ciara
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#7

06.07.2007, 22:49

Wir haben auch kein Programm, benutzen auch immer den Zinsrechner ;-)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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anwaltsliebling
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#8

07.07.2007, 09:24

Ja ... das mit dem Zinsrechner ist dann natürlich easy :-). Daran hatte ich auch schon gedacht. Man kann auch Probleme sehen, wo keine sind, gell? Wieder was gelernt.
Grüßle
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