Schuldner falsch bezeichnet statt e.K. - KG

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ich
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#1

13.10.2014, 16:51

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben letztes Jahr im Dezember einen MB gegen einen Schuldner gestellt, der laut Internetseite (Name geändert) als ABC KG, Inhaber Max Mustermann e.K. firmiert.
Der MB wurde zum Jahresende gegen die KG, vertreten durch den Komplementär erhoben, da die Forderung mit Ablauf des 31.12.2013 verjährt wäre.

Der Schuldner hat Widerspruch erhoben - das streitige Verfahren läuft. Nach stattgehabtem 1. Termin wird nun die Firmenbezeichnung gerügt vom gegnerischen Anwalt. Dieser sagt, die KG gibt es nicht mehr.

Laut Handelsregister ist die KG tatsächlich aufgelöst worden und in eine Einzelfirma umfirmiert worden.

Kann mir jemand erklären, was das nun für Folgen für unseren Fall hat und wie ich hier am Besten vorgehen kann?

Danke gleich schon einmal!!
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LuzZi
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#2

13.10.2014, 17:12

Zu welchem Zeitpunkt ist die Umfirmierung erfolgt?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

13.10.2014, 19:56

Schon vorher. Vor ca 3 Jahren
Jupp03/11

#4

13.10.2014, 20:07

Eine Anwaltskanzlei, die sich vorher nicht durch HR-Einsicht über den richtigen Schuldner informiert, hat es nicht besser verdient.

Ansonsten:

Wann genau erfolgten Bestellung und Lieferung? Liegt schriftliche Bestellung vor und was sagt der Kopfbogen des Schuldners?

Wann genau erfolgte Umfirmierung und wie lautet insoweit die Eintragung im Handelsregister der Einzelfirma genau?
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#5

13.10.2014, 21:07

Es geht um keine Bestellu ng. Es geht um Schadenersatz. Der Schaden entstand 2011.
Ein Briefbogen des Schuldners liegt nicht vor. Nur Schriftverkehr mit dem außergerichtlich bestellten Anwalt. Ebenfalls eine Visitenkarte auf der der Schuldner wie oben beschrieben steht.

Übers HR-Register haben wir uns informiert. Dort stand die obige Auskunft. Übrigens: der jetzige e.K wird unter derselben HR-Nummer wie die KG geführt. Gehen da nicht alle Rechte und Pflichten über?
Jupp03/11

#6

13.10.2014, 21:23

Bei einer Schadensersatzforderung sollen keine Unterlagen/Belege vorhanden sein, die eine Firmierung wiedergeben? Ja dann.
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#7

14.10.2014, 06:49

Gehöne bringt mich nicht weiter. Würde es einen weiteren Sachverhalt geben als den am Anfang geschriebenen, hätte ich es erwähnt.

Kann mir nun jemand helfen?
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#8

14.10.2014, 09:33

ich hat geschrieben: Übers HR-Register haben wir uns informiert. Dort stand die obige Auskunft. Übrigens: der jetzige e.K wird unter derselben HR-Nummer wie die KG geführt. Gehen da nicht alle Rechte und Pflichten über?
Wenn eine Umfirmierung erfolgt ist, gibt es doch sicherlich darüber eine notarielle Urkunde, die im HR hinterlegt ist, wo auch die Rechten und Pflichten der KG erläutert sind. Schreib doch mal das HR an und lass Dir eine Abschrift der Firmenänderung schicken (gegen Kopiekosten), manchmal ist es auch im elektronischen HR hinterlegt, wenn ihr da registriert seit.

Ich weiß, Häme bringt Dich nicht weiter, aber ein Tipp: Bei Personengesellschaften immer auch den/die persönlichen Gesellschafter mitverklagen.
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#9

14.10.2014, 10:46

Danke für den Tip.

Bei uns ist aber das Problem, dass wir wg. der Bezeichnung der Firma (ABC KG, Inhaber Max Mustermann e.K.) von einer KG ausgegangen sind. Diese wurde aber, wie bereits geschrieben, 2009 aufgelöst und fortan als e.K. geführt wird. Der Schaden ist aber erst 2011 entstanden. Verklagt wurde aber die KG.
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#10

14.10.2014, 10:58

Wenn ihr vor Mahnbescheidsantrag/Klage im HR recherchiert habt, habt ihr das schriftlich? Könntet ihr das als Beweis vorlegen, dass es zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit nicht anders im HR eingetragen war?

Ich hätte bei so KG, vertr. d. e.K. sowohl KG als auch e.K. verklagt. (obwohl die Konstellation schon seltsam ist)
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