MB gegen Landesamt für Finanzen als Erbe, wie Eintrag im MB?

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Lisa*
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#1

10.10.2014, 13:26

Hey, ich komm hier mit einer Sache nicht weiter... :cry:

Gegner ist verstorben, als Erbe wurde uns der Bayerische Fiskus mitgeteilt, vertreten durch das Landesamt für Finanzen.

Nun wurde uns im Wege der Zwangsvollstreckung (§704 ZPO) ein Betrag zugesprochen. Ein Titel liegt jedoch noch nicht vor. Im Schreiben des Landesamt wurden wir darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen der Vollstreckung (§882a ZPO) erfüllt sein müssen.

Ich soll hier nun einen Mahnbescheid machen, weiß jedoch nicht, wie ich den Antragsgegner formulieren muss...

Verstorbener Gegner, vertreten durch Landesamt für Finanzen?

Wäre sehr dankbar, wenn wir jemand weiter helfen könnte. :thx

Euch ein schönes Wochenende! :wink1
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LuzZi
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#2

10.10.2014, 13:36

Den Verstorbenen musst du m. E. außen vor lassen und nur den Fiskus angeben. Aber, wie das tatsächlich ganz korrekt sein muss, weiß ich nicht genau. Hatte so einen Fall bisher nie. Aber wenn jemand verstirbt, gehst du ja auch gegen die Erben vor, nicht gegen den Verstorbenen. Geht ja nicht, der ist ja tot. Du verklagst ja dann auch nur die Erben, so die nicht freiwillig zahlen.
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Kanzleihund
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#3

10.10.2014, 13:41

Lisa* hat geschrieben:als Erbe wurde uns der Bayerische Fiskus mitgeteilt, vertreten durch das Landesamt für Finanzen.
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen ...
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#4

13.10.2014, 10:07

Vielen lieben Dank, euch... :wink1
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M.arinchen
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#5

29.07.2015, 11:53

Hallo !

Ich habe eine Monierung des AG Coburgs.
Ich habe einen MB gegen den Freistaat Bayern erstellt, allerdings nicht mit korrekter RECHTSFORM.

Welche Rechtsform hat denn der Freistaat Bayern genau???

Für eine Antwort bin ich äußerst dankbar....
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#6

29.07.2015, 14:47

Meiner Meinung nach kann man den Fiskus überhaupt nicht aus einer Erbschaft in Anspruch nehmen, so hab ich es jedenfalls mal gelernt....
Rechtsform vermute ich "Körperschaft des Öffentlichen Rechts", bin aber nicht sicher.
Lass dann mal hören bitte, ob es geklappt hat, M.arinchen
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pitz
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#7

29.07.2015, 14:52

Kann weg, bezog sich auf einen alten Beitrag. :pfeif
Zuletzt geändert von pitz am 29.07.2015, 14:54, insgesamt 2-mal geändert.
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#8

29.07.2015, 14:53

Ich glaube, in dem aktuellen Beitrag von M.arinchen ging es gar nicht um eine Erbschaft, das stammt aus den alten Postings davor.

Und ich würde auch auf Körperschaft des öffentlichen Rechts tippen.
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#9

29.07.2015, 14:56

Tja, wer lesen kann.... Ich hab das alles in einen Pott geschmissen :kopfkratz
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#10

02.09.2015, 16:17

Es war die Körperschaft des öffentlichen Rechts!!!

Danke.
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